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Psychotherapie: Honorar für Sprechstunde und Akutbehandlung nachgebessert


Psychotherapeutische Sprechstunden und Akutbehandlungen werden nachträglich höher bewertet. Rückwirkend zum 1. April werden sie genauso vergütet wie die Gebührenordnungspositionen der Richtlinien-Psychotherapie. Das hat der Bewertungsausschuss (BA) entschieden, wie die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) mitteilte. Ursprünglich waren die neuen Leistungen der Psychotherapie niedriger bewertet worden. Dagegen hatte die KBV vor dem Landessozialgericht Berlin-Brandenburg geklagt. Wie das Bundesgesundheitsministerium (BMG) auf Anfrage des Deutschen Ärzteblattes betonte, habe es den alten BA-Beschluss bisher nicht beanstandet. Das Prüfverfahren dazu laufe noch, sagte eine Sprecherin. Das BMG will nun den veränderten Beschluss des BA in die Prüfung einbeziehen, hieß es. Die KBV kündigte unterdessen an, den Rechtsweg nicht weitergehen zu wollen. Man werde die Klage beim Landessozialgericht zurückziehen, sagte KBV-Chef Dr. med. Andreas Gassen nach der Sitzung. Im ursprünglichen Vergütungsbeschluss des Erweiterten Bewertungsausschusses vom 29. März, der gegen die Stimmen der KBV gefallen war, waren für die Sprechstunde sowie für die Akutbehandlung bei einer Dauer von mindestens 25 Minuten 42,75 Euro, bei 50 Minuten 85,50 Euro vorgesehen. Das waren etwa 3,5 Prozent weniger als die Krankenkassen für die Richtlinien-Psychotherapie bezahlen. Jetzt erhalten die Vertragsärzte und -psychotherapeuten für eine Sitzung von mindestens 25 Minuten 44,33 Euro, bei einer Dauer von 50 Minuten 88,56 Euro. may
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