BRIEFE
Zweitmeinung: Bewährte Praxis


Einer gesetzlichen Regelung zur Einholung einer zweiten oder gar dritten Meinung hätte es zumindest in meinem Patientenspektrum nicht bedurft. Seit vielen Jahren stellen mir niedergelassene Kollegen aufgrund eigener Überzeugung oder auf Bitten der Patienten Menschen in meiner Ermächtigungsambulanz vor, um Alternativen zu anderen Orts vorgeschlagenen Operationen zu besprechen. Hauptsächlich geht es um die im Fallpauschalensystem sehr lukrativ abgebildeten spinalen Eingriffe.
Diese Vorstellung war schon immer als Leistung der GKV möglich. Zweckmäßig ist eine Zweitmeinung aber in einer ärztlichen Institution einzuholen, in der kein finanzielles Interesse an möglichen operativen Prozeduren besteht. Also beispielsweise bei einem konservativ tätigen Facharzt oder in einer Klinikambulanz, in der dem Kollegen keine Beteiligung am Erlös gewährt wird. So ist jede Versuchung einer wirtschaftlichen Beeinflussung der Indikationsstellung von vorneherein ausgeschlossen.
Dr. med. Markus Bode, 86505 Münsterhausen
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