ArchivDeutsches Ärzteblatt33-34/2017Heilpraktikerwesen: Selbstbestimmung und Gefahr

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Heilpraktikerwesen: Selbstbestimmung und Gefahr

Maibach-Nagel, Egbert

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Eine problematische Parallelwelt zur Medizin? Alternative Heilpraktik steht erneut unter heftiger Kritik. Foto: dpa
Eine problematische Parallelwelt zur Medizin? Alternative Heilpraktik steht erneut unter heftiger Kritik. Foto: dpa

Eine interdisziplinäre und unabhängige Expertengruppe, der „Münsteraner Kreis“, hat Vorschläge erarbeitet, wie eine – auch vom Gesetzgeber angestrebte – Neuregelung des Heilpraktikerwesens in Deutschland aussehen könnte.

In Österreich ist das Heilpraktikerwesen verboten, in anderen europäischen Staaten wird es stark reguliert. Anders in Deutschland: Hier genießen Heilpraktiker weitestgehende Handlungsfreiheit – im Wesentlichen auf Basis des Heilpraktikergesetzes von 1939, das bis heute nur marginal geändert wurde.

Wegen im Heilpraktikerwesen konstatierter Zwischenfälle entstehen immer wieder neue politische Debatten um das Feld alternativer oder komplimentärer Medizin. Letzte medial bekannte Vorkommnisse waren drei Todesfälle von Krebspatienten im niederrheinischen Bracht, die von einem Heilpraktiker mit der ungeprüften Substanz 3-Bromopyruvat behandelt wurden. In Bracht ermittelt die Staatsanwaltschaft. Solche Ereignisse schaffen neuen Druck in der öffentlichen Diskussion.

Die wesentlichen Ansätze der Kritik: Für Heilpraktiker gibt es keine verbindliche Berufsordnung. Ihre Zulassung hängt gegenwärtig nur von einer amtlichen Überprüfung ab, die klären soll, ob die von ihnen ausgeübte „Heilkunde . . . eine Gefahr für die Volksgesundheit“ darstellt. Diese „Parallelwelt“ zur qualitätsgesicherten und stark regulierten Ausbildung und Arbeitswelt des Arztes sehen viele als problematisch an.

Aktuell resultieren aus der Diskussion auch erste Ergebnisse: So hat der 120. Deutsche Ärztetag einen Beschluss zur Beschränkung der Heilpraktikertätigkeit gefasst (siehe DÄ 22–23/2017). Rudolf Henke, Vorstandsmitglied der Bundesärztekammer forderte „im Sinne der Patientensicherheit . . . eine klare Abgrenzung zwischen Schul- und Alternativmedizin“: „Heilpraktiker sind keine Miniärzte für alternative Medizin.“

Dr. med. Andreas Gassen, Vorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, propagiert die Abschaffung von Zahlungen der gesetzlichen Krankenversicherer für alternativmedizinische Leistungen wie Homöopathie und warnt vor Fantasien, dass man Fachärzte durch Heilpraktiker ersetzen könne.

Aber auch der Gesetzgeber bemüht sich um bessere Regelungen: Bis Ende 2017 soll die Überprüfung von Heilpraktikeranwärtern verschärft werden. Ob das für die geschätzt weit über 40 000 im Bundesgebiet agierenden Heilpraktiker und deren Patienten Konsequenzen haben wird, bleibt abzuwarten. Weitreichendere Forderungen wie die Einführung eines behördlich zu vergebenden Gütesiegels sind, so wurde Bundesgesundheitsminister Gröhe jüngst verstanden, scheinbar wieder vom Tisch.

Konkret weitergehende Vorschläge, was mit Deutschlands Heilpraktikerwesen passieren soll, hat jetzt der sogenannte „Münsteraner Kreis“, eine interdisziplinäre Gruppe von Experten, erarbeitet. Sie hat das Thema nicht nur medizinisch, sondern auch unter ethischen, wissenschaftstheoretischen, psychologischen und juristischen Aspekten beleuchtet. Das Ergebnis sind ihre jetzt veröffentlichten Lösungsansätze, „wie das Heilpraktikerwesen zum Nutzen der Patienten reformiert werden sollte“.

Zugrunde liegende Motivation für das zehnseitige „Münsteraner Memorandum Heilpraktiker“ (http://daebl.de/BB36) war der Wunsch am Lehrstuhl für Medizinethik der Universität Münster, den Bereich der komplementären sowie der alternativen Medizin (Verfahren, die als Ergänzung oder Konkurrenz zu Behandlungsverfahren der wissenschaftsorientierten Medizin angeboten werden) und insbesondere das auf diesen Verfahren basierende Heilpraktikerwesen zu analysieren. Medizinethikerin Prof. Dr. med. Bettina Schöne-Seifert: „Wir wollten ausloten, wie ein solidarisches Gesundheitswesen verantwortlich und fair mit dem Clash zwischen gefährlicher Pseudowissenschaft und Selbstbestimmung umgehen kann.“

Durch die staatliche Anerkennung von Heilpraktikern als Ausübende der „Heilkunde“ und die gesetzlich fixierte Berufsbezeichnung „Heilpraktiker“ werde dem Patienten suggeriert, „es handele sich um staatlich geprüfte Heiler, die im Grunde äquivalent zu Ärzten ausgebildet seien und deren Kenntnisse sich zudem – anders als die vieler langjährig ausgebildeter Ärzte – nicht auf ein oder zwei Fachgebiete beschränken“. Das Problem: Es gibt für Heilpraktiker weder eine staatlich regulierte Ausbildung noch eine Verpflichtung zu regelmäßiger und von Landesärztekammern kontrollierter Fortbildung.

Es fehlt an Aufklärung

Erschwerend hinzu komme die Grundannahme der Patienten, dass die in Deutschland „in nahezu allen Bereichen üblichen und erwartbar hohen Qualitätsstandards“ auch für die Gesundheitsversorgung durch Heilpraktiker gelten. In ihrer Konsequenz wird die Münsteraner Expertengruppe deutlich: „Alternativmedizin sollte überhaupt keinen Platz in der wissenschaftsorientierten Versorgung haben.“ Ein der Patientenversorgung verpflichtetes Gesundheitssystem müsse von unbelegten und überzogenen Heilsversprechen gänzlich frei gehalten werden, heißt es im Memorandum.

Ähnlich wie in der wissenschaftsorientierten Medizin, wo es ein jederzeitiges Abwehrrecht für Patienten gebe, seien zwar auch Hoffnungen auf Heilung durch Methoden der Alternativen oder Komplementären Medizin „grundsätzlich zu respektieren“. Aber es könne „ethisch nicht hingenommen werden, wenn Patienten die mitunter weitreichende Entscheidung, exklusiv auf Alternativmedizin zu setzen, vor allem in Ermangelung umfassender und wahrhaftiger Aufklärungsangebote treffen“, folgern die Wissenschaftler.

Fach-Heilberufe qualifizieren

Letztlich skizziert das Münsteraner Papier zwei Lösungsansätze: Zum einen die Abschaffung des Heilpraktikerberufs, zum anderen dessen Ablösung durch Einführung spezialisierter „Fach-Heilpraktiker“ als Zusatzqualifikation für bestehende Gesundheitsfachberufe.

Für die Abschaffungslösung könne das im Jahr 1952 geschaffene Zahnheilkundegesetz als Beispiel dienen, in dessen Rahmen der Ausbildungsberuf „Dentist“ zugunsten des akademisch ausgebildeten Zahnarztes hinfällig wurde. Eine solche Vorgehensweise hätte den Vorteil, so die Autoren des Memorandums, „die bizarre Qualitätslücke in der Parallelstruktur aus qualitätsgesicherter ärztlicher Gesundheitsversorgung und bloß Gefahrenabwehr-kontrolliertem Heilpraktikerwesen nachhaltig zu schließen“.

Mit der Einführung des Fach-Heilpraktikers sei statt des bisher problematischen Globalzuschnitts „bei gleichzeitig niedrigem Kompetenzniveau“ stattdessen die Möglichkeit gegeben, eine wissenschaftsorientierte Ausbildung mit staatlicher Prüfung zu gewährleisten. Fach-Heilpraktiker solle nur noch werden, „wer bereits eine Ausbildung in einem der speziellen nicht-akademischen oder teilakademischen Heilberufe absolviert habe“ (zum Beispiel Ergotherapeuten, Gesundheits- und Krankenpfleger, Logopäden oder Physiotherapeuten). Diese auf Fachhochschulniveau zu absolvierende zusätzliche fachspezifische Ausbildung könne als einen ihrer Teilbereiche den wissenschaftlich fundierten Umgang mit alternativen oder komplementär-medizinischen Verfahren enthalten und „zudem einen deutlichen Schwerpunkt auf Kommunikation und Empathie legen“.

Die Hoffnung der Münsteraner Gruppe: Fach-Heilpraktiker erhielten Befugnisse, die über die jetzigen der jeweiligen Heilberufe hinausgehen, aber in ihrem fachlichen Zuständigkeitsbereich verbleiben. Wert legt die interdisziplinäre Gruppe auf die Verhinderung „medizinischer Parallelwelten mit radikal divergierenden Qualitätsstandards. Diese seien „für eine aufgeklärte Gesellschaft nicht akzeptabel“. Abhilfe schaffe, so der Münsteraner Kreis in seinem Fazit, nur

  • „eine einheitliche Bewertung der Patientendienlichkeit in allen Bereichen der Medizin,
  • ein verstärktes Engagement für die Erfordernisse einer gelingenden Kommunikation mit Patienten,
  • die verstärkte Förderung wissenschaftstheoretischer Kompetenzen in Ausbildung und Studium sowie die Abschaffung des Heilpraktikerwesens oder eine radikale Anhebung und Sicherstellung des Kompetenzniveaus von Heilpraktikern.
    Bis die gänzliche Abschaffung des Heilpraktikerberufs oder dessen Ablösung durch „Fach-Heilpraktiker“ erreicht sei, sei eine gesetzliche Beschränkung des Heilpraktikerwesens auf weitgehend gefahrlose Tätigkeiten notwendig. So ließen sich „die Gefahren für Patienten reduzieren und die Patientenversorgung langfristig verbessern“.

Egbert Maibach-Nagel

Münsteraner Memorandum

Das „Münsteraner Memorandum Heilpraktiker“ entstand auf Initiative der Münsteraner Lehrstuhlinhaberin für Medizinethik, Prof. Dr. Bettina Schöne-Seifert. Die bisherigen Unterzeichner und Mitautoren des Papiers rekrutieren sich aus unterschiedlichen wissenschaftlichen Disziplinen und Berufsgruppen, die mit dem Gesundheitswesen befasst sind.

Das Papier im Wortlaut:

http://daebl.de/BB36

Kommentare

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Avatar #557329
wilfried_r
am Montag, 18. September 2017, 10:55

Heilpraktiker muss dringend reformiert werden

Ja, es stimmt, das HP-Gesetz ist ein Relikt aus einer vergangenen Zeit, und es sollte dringend grundlegend überarbeitet werden. Es ist ein unglaublicher Anachronismus, dass jeder Mensch nach bestandener HP-Prüfung (in der kein therapeutisches Fachwissen geprüft wird) jede beliebige „alternative“ Heilmethode anwenden kann, egal ob er diese gelernt hat oder nicht. Quacksalbern sind damit Tür und Tor geöffnet, und niemand, der zu einem HP geht, kann sicher sein, dass der seine angebotene Methode auch beherrscht oder überhaupt kennt.

Dennoch ist das HP-Gesetz grundsätzlich eine gute Sache. Es ist nämlich sinnvoll und notwendig, alternative Heilmethoden auf vernünftige Weise staatlich zu regulieren. Wird das nicht getan, so wird es dennoch immer „alternative“ Therapeuten geben, nur dass es - wie auch zurzeit – kaum eine Möglichkeit der staatlichen Regulierung und Einflussnahme gäbe. Das ist mindestens genauso gefährlich wie die jetzige Situation.

Es gibt noch ein weiteres sehr wichtiges Instrument für den „Heilpraktiker“. Die Entscheidung für die eigene Gesundheit und für den richtigen Weg bei Krankheit kann und darf nur der betroffene Mensch selber fällen. Keine Ärzteschaft, keine EBM-Medizin, keine Leitlinien dürfen dem Menschen ihre Ansicht über Gesundheit, Krankheit und die richtige Therapie aufzwingen. Weder EBM-Ärzte noch „Alternative“ oder Heilpraktiker können das ganze Spektrum des Lebens überblicken und genau und für alle Menschen gültig wissen, was Gesundheit, Krankheit und die richtige Medizin sind. Gesundheit, Krankheit, Therapie und Heilung sind eben viel mehr als wissenschaftlich beschreibbare biochemische und physiologische Prozesse. Die individuelle Freiheit der eigenen Meinung zu diesen Themen ist essentiell ebenso für Gesundheit wie für politische Freiheit in unserer Gesellschaft.

Es ist übrigens auch für Ärzte unmöglich, einen Menschen zu heilen. Wir können effektiv Faktoren aus dem Weg räumen, die eine Heilung behindern. Der eigentliche Prozess der Heilung aber findet im Patienten selber statt. Hier spielen auch Faktoren eine große Rolle, die von der Medizin nur sehr eingeschränkt beeinflusst werden können wie Vertrauen, Hoffnung, Glaube, Gefühl von Sicherheit und Geborgenheit und mehr. Aus diesen Gründen werden Menschen immer auch „alternativen“ Heilmethoden vertrauen, deren Wirksamkeit sich in kontrollierten klinischen Studien nicht belegen lässt, ob uns Ärzten das gefällt oder nicht.

Für die Sicherheit der Patienten muss der alternative Sektor also dringend neu reguliert werden. Aus meiner Sicht ist hierfür in der Schweiz in den vergangenen Jahren eine gute Vorlage auch für Deutschland entwickelt worden. Im Prozess der Entwicklung der beiden neuen Berufsbilder „Alternativ-Medizin“ und „Komplementär-Therapie“ enthielt sich der Staat jeglicher Einflussnahme auf die jeweilige Methode. Allerdings werden formale Mindestvoraussetzungen für die staatliche Anerkennung einer Methode gefordert. Die methodenspezifische Fachprüfung findet im Rahmen einer für eine solche anerkannte Methode akkreditierten Ausbildung statt.

Gleichzeitig verlangt der Schweizer Staat von einem staatlich anerkannten Komplementär-Therapeuten nicht-methodenspezifische Kenntnisse wie Anatomie, Physiologie, Hygiene, Erste Hilfe, Psychologie, Praxisführung, professionelle Kommunikation etc. Vor einer staatlichen Anerkennung sind ferner Praxiserfahrung über einen Mindestzeitraum nachzuweisen, ebenso wie Supervision und Fallstudien aus der Praxis. Am Ende steht eine nicht-methodenspezifische „Höhere Fachprüfung“.

Dieses Modell weist nach meiner Ansicht einen gangbaren Weg für die dringend notwendige Reformierung des „Heilpraktikers“ in Deutschland.
Avatar #732091
Schauinsland
am Mittwoch, 6. September 2017, 10:08

Halbgötter in Weiß müssen erst mal eigenen Berufsstand säubern

Die Forderung der Münsteraner Gruppe den Beruf des Heilpraktikers abzuschaffen ist eine Dreistigkeit ohnegleichen. Die Halbgötter in Weiß sollen erst mal vor ihrer eigenen Haustür kehren und reinen Tisch machen, also Mißstände OFFENLEGEN und vor allem BESEITIGEN. Vor langer Zeit sah ich eine Dokumentation im TV, in der gesagt wurde, daß Chirurgen entweder AN- oder VOLLTRUNKEN Patienten OPERIEREN. Das restliche Personal im OP, wie OP Schwestern etc., schweigt zu solchen Vorfällen. Diese Chirurgen DÜRFEN WEITER OPERIEREN, Patienten GEFÄHRDEN oder SCHÄDIGEN, SIND EINE GEFAHR FÜR DAS VOLK UND DEREN GESUNDHEIT. Gibt es VOR OPERATIONEN eine Blutentnahme beim Chirurgen, um sicherzustellen, daß dieser NULL PROMILLE HAT und der Patient NICHT FAHRLÄSSIG GEFÄHRDET WIRD? GENAU DAS SOLLTE EINGEFÜHRT WERDEN !!!

Ein Halbgott in Weiß, der einen „KUNSTFEHLER“ gemacht hat, darf sich aus versicherungstechnischen Gründen NICHT beim Patienten ENTSCHULDIGEN, denn das wäre ja eine Anerkennung seiner Schuld. Statt dessen müssen GESCHÄDIGTE Patienten JAHRELANG Gerichtsverfahren durchstehen, Gutachten, Gegengutachten werden erstellt, die Verfahren MIT ABSICHT IN DIE LÄNGE GEZOGEN, um den Patienten zu zermürben, sie zum Aufgeben oder zu einem viel zu kleinen Vergleich bzgl. Schadensersatz zu bringen, oder der Patient verstirbt während der Verfahrenszeit. Es passiert VIEL ZU SELTEN, daß den schwarzen Schafen unter den Halbgöttern in Weiß die APPROBATION ENTZOGEN WIRD. Hinzu kommt der Betrug der Halbgötter in Weiß bei Krankenkassenabrechnungen. Auch dadurch wird die Solidargemeinschaft geschädigt !!! Betrüger als Halbgott in Weiß BEHALTEN ihre Approbation.

Natürlich ist es tragisch, daß drei Menschen ihr Leben verloren, weil der Heilpraktiker sie falsch behandelt hat, aber deswegen gleich einen ganzen Berufsstand in Frage zu stellen oder aufzulösen halte ich für FALSCH.

GIBT bzw. GAB es jemals die FORDERUNG den Beruf des APPROBIERTEN MEDIZINERS auf den PRÜFSTAND ZU STELLEN ODER AUFZULÖSEN, nachdem „Kunstfehler“ oder Betrug bei den Abrechnungen mit den Krankenkassen der Halbgötter in Weiß bekannt wurde? NEIN !!! Die Halbgötter in Weiß sollen erst mal ihren eigenen Berufsstand VON SCHWARZEN SCHAFEN WIE BETRUNKENEN CHIRURGEN BEI OPERATIONEN; ABRECHNUNGSBETRÜGERN, ETC. rigoros säubern. Diesen Halbgöttern in Weiß MUß DIE APPROBATION SOFORT ENTZOGEN WERDEN !!!


Im Prinzip geht es doch AUSSCHLIEßLICH UM DAS GELD. Der Patient, der zum Heilpraktiker geht, ist KEIN PATIENT des APPROBIERTEN MEDIZINERS. Dieser verdient somit weniger. Die Halbgötter in Weiß sind UNERSÄTTLICH GIERIG, BEKOMMEN DEN HALS NICHT VOLL. Die Apparatemedizin wird besser bezahlt als das Gespräch mit dem Halbgott in Weiß. Deshalb werden auch so viele unnötige Untersuchungen veranlaßt. Den Patienten FEHLT beim approbierten Mediziner das AUSFÜHRLICHE GESPRÄCH. Deshalb wenden sich viele von der Schulmedizin ab, weil sie sich NICHT ODER FALSCH VERSTANDEN FÜHLEN.

Ich selbst war immer wieder bei approbiertem Personal in Behandlung, das mich, Originalton meines Vaters, „versaut hat“. Des Weiteren habe ich den Eindruck, daß dieses approbierte Personal immer um den heißen Brei herumgeredet, mir Sand in die Augen gestreut hat. Erst ein Heilpraktiker, 600 km (eine Strecke) von mir entfernt, hat mir im persönlichen Gespräch bei ihm erklärt, was wirklich mit mir los ist. Seitdem kann ich damit viel beser umgehen.

VerantwortungsVOLLE Heilpraktiker KENNEN IHRE GRENZEN. Sie leisten HERVORRAGEND GUTE ARBEIT. Deshalb MUß der Berufsstand des Heilpraktikers ERHALTEN BLEIBEN.

Es bleibt jedem Menschen frei zu einem Heilpraktiker oder einem Halbgott in Weiß zu gehen. Im Artikel zu behaupten, daß Menschen den Heilpraktiker mit einem approbierten Mediziner gleichsetzen „Durch die staatliche Anerkennung von Heilpraktikern als Ausübende der „Heilkunde“ und die gesetzlich fixierte Berufsbezeichnung „Heilpraktiker“ werde dem Patienten suggeriert, „es handele sich um staatlich geprüfte Heiler, die im Grunde äquivalent zu Ärzten ausgebildet seien und deren Kenntnisse sich zudem – anders als die vieler langjährig ausgebildeter Ärzte – nicht auf ein oder zwei Fachgebiete beschränken““. ist eine Aussage, die ich so nicht stehen lassen kann und will. Das war vielleicht in der ZEIT VOR DEM INTERNET SO. Seitdem es das Internet gibt, kann sich JEDER PATIENT, der einen PC oder I- bzw. Smartphone und Internetanschluß hat oder im Internetcafe im WWW informieren, welche Voraussetzungen zur Erlangung des Heilpraktikers gefordert sind.
Wenn die Ausbildung des Heilpraktikers in der gesamten BRD EINHEITLICH ERFOLGEN SOLL, dann MUß DASSELBE AUCH FÜR DIE AUSBILDUNG VON APPROBIERTEN MEDIZINERN AN DEN UNIVERSITÄTEN sowie bei den Ausbildungsinstituten für PSYCHOLOGISCHE PSYCHOTHERAPEUTEN GELTEN. Dann müssen ALLE PRÜFUNGEN DENSELBEN INHALT ABDECKEN UND DERSELBE STOFF GELEHRT WERDEN. An den Universitäten legen die Professoren für die jeweiligen Fächer z. B. Anatomie aber unterschiedliche Schwerpunkte, prüfen also nicht denselben Stoff.

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