BRIEFE
Transplantation: Eine Frage der Ethik


Nicht nur das Landgericht Göttingen, sondern auch der Bundesgerichtshof hat die Alkoholkarenzklausel in den Richtlinien der Bundesärztekammer zur Lebertransplantation für verfassungswidrig erklärt. Man hat also Alkoholkranken das Recht zugestanden, auch schon vor Ablauf der sechsmonatigen Alkoholkarenzzeit am Organverteilungsverfahren teilzunehmen. Zwar wurden die Richtlinien zur Lebertransplantation in diesem Punkt inzwischen geändert, jedoch stellt sich die Frage, ob die geänderten Richtlinien mit der Verfassung vereinbar sind, und die Anschlussfrage, ob eine Praxis, welche die geänderten Richtlinien genauso handhabt wie die alte, auf dem Boden der Verfassung steht. Dies ist nicht nur eine Frage des Verfassungsrechts, sondern auch eine Frage medizinischer Ethik.
Dr. med. Ulrich Hofmann, 84036 Landshut
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