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Psychotherapeutenausbildung: Masterabschluss in Psychologie reicht aus
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Der erfolgreiche Abschluss eines Masterstudiengangs in Psychologie an einer inländischen Universität reicht als Zugangsvoraussetzung für eine Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten – auch wenn zuvor kein Bachelorstudiengang absolviert wurde. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden (Az.: BVerwG 3 C 12.16). Im vorliegenden Fall hatte eine Frau 1996 ein Fachhochschulstudium zur Diplom-Sozialpädagogin abgeschlossen und danach berufsbegleitend im Masterstudiengang Psychologie studiert. 2013 beantragte sie die Prüfung ihrer Zugangsberechtigung für die Ausbildung zur Psychologischen Psychotherapeutin, die ihr verweigert wurde, weil kein Bachelorabschluss in Psychologie vorlag. Die Bundesverwaltungsrichter kassierten diese Zulassungsverweigerung. Der Masterabschluss sei eine Abschlussprüfung im Sinne des Gesetzes über die Berufe des Psychologischen Psychotherapeuten und des Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, erklärten sie. Die Erfordernis eines zusätzlichen Bachelorabschlusses in Psychologie ließe sich der Vorschrift nicht entnehmen. Der Berufsverband der Psychologinnen und Psychologen kritisierte das Urteil. Dies könne zu einer Beliebigkeit beim Berufszugang führen, hieß es. may/EB
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