ArchivDeutsches Ärzteblatt PP9/2017Psychotherapiepraxis als Unternehmen (4): Steuern und Versicherungen

THEMEN DER ZEIT

Psychotherapiepraxis als Unternehmen (4): Steuern und Versicherungen

Gross, Werner

Als E-Mail versenden...
Auf facebook teilen...
Twittern...
Drucken...
LNSLNS

Psychotherapeuten sollten das Honorar nicht vor der Steuer loben. Hinsichtlich des Abschlusses von Versicherungen geht es in erster Linie um Risikomanagement.

Steuern zahlen die meisten Menschen nicht unbedingt mit großem Enthusiasmus. Für viele ist das Finanzamt ebenso wenig „Freund und Helfer“ – wie auch, wenn man einen nicht unbeträchtlichen Teil seiner Einnahmen an den Staat abführen muss. Durchschnittlich zahlen besser verdienende Freiberufler immerhin rund ein Drittel ihres Einkommens (34 Prozent) an Steuern.

Ein Psychotherapeut hat zwei Pflichten dem Finanzamt gegenüber: Zum einen die Auskunftspflicht, dem Finanzamt muss also Auskunft über alle finanziellen Angelegenheiten gegeben werden. Zum zweiten die Pflicht, Steuern zu zahlen – und zwar rechtzeitig und korrekt. Auf der anderen Seite gibt es jedoch auch Rechte, zum Beispiel das Recht, bis zur Grenze des steuerrechtlich Erlaubten alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um Steuern zu sparen. Allerdings: Was unter juristischen Gesichtspunkten legitim ist, muss moralisch nicht unbedingt einwandfrei sein – und umgekehrt.

Folgende Steuerarten sind für niedergelassene Psychotherapeuten und Psychologen von Bedeutung:

  • Einkommensteuer
  • Umsatzsteuer/Mehrwertsteuer
  • Lohnsteuer
  • Gewerbesteuer

Einkommensteuer

Wichtigste Steuer für Selbstständige ist die Einkommensteuer. Sie wird jährlich von den Gesamteinnahmen eines freiberuflichen Psychologen erhoben. Das deutsche Einkommensteuergesetz unterscheidet sieben Einkunftsarten:

  • aus selbstständiger Arbeit
  • aus unselbstständiger Arbeit
  • aus Kapitalvermögen
  • aus Vermietung und Verpachtung
  • aus einem Gewerbebetrieb
  • aus Land- und Forstwirtschaft
  • sonstige Einkünfte

Jede Einkunftsart wird in der Steuererklärung getrennt erfasst und die Summe aller Einkünfte ergibt das Einkommen, welches dann zu versteuern ist. Bei den meisten neu gegründeten psychotherapeutischen Praxen wird die finanzielle Bedeutung der einzelnen Bereiche sich in dieser absteigenden Rangfolge bewegen.

Umsatzsteuer

Die zweite wichtige Steuer für freiberufliche Psychologen ist die Umsatzsteuer (identisch mit der Mehrwertsteuer), allerdings nur für die nicht klinischen Tätigkeiten – also zum Beispiel Supervision, Coaching, Beratung. Denn heilkundliche Tätigkeiten (wie Psychotherapie) sind mehrwertsteuerbefreit. Daneben gibt es auch für eine ganze Reihe von anderen psychologisch-pädagogischen Tätigkeiten die Möglichkeit einer Mehrwertsteuerbefreiung. Da dieser Bereich sehr komplex ist, ist häufig eine Einzelfallprüfung notwendig, wenn man Seminare, Vorträge und anderes für institutionelle Anbieter durchführt.

Für Kleinunternehmer besteht zudem die Möglichkeit einer Umsatzsteuerbefreiung (nach dem Umsatzsteuerbefreiungsgesetz § 19), wenn sie nicht mehr als 17 500 Euro an mehrwertsteuerpflichtigen Einnahmen haben.

Lohnsteuer

Lohnsteuer muss in einer psychologischen Praxis nur dann gezahlt werden, wenn man jemanden anstellt – dies wird in der Gründungsphase wahrscheinlich eher selten der Fall sein.

Gewerbesteuer

Psychologen müssen keine Gewerbesteuer zahlen, da sie kein Gewerbebetrieb sind. Es sei denn, es wird zum Beispiel das eigens konzipierte Entspannungstraining auf CD, DVD oder Kassette verkauft oder eine sonstige gewerbliche Tätigkeit betrieben. Dies kann nicht ganz ungefährlich sein, da es – wenn dieser Bereich nicht klar von der freiberuflichen Tätigkeit getrennt ist – zu einer „Infektion“ der Freiberuflichkeit kommen kann.

Steuerberater

In Deutschland gibt es mehr als 86 000 Steuerberater. Sie sind – wie Psychotherapeuten und Psychologen – Freiberufler, die ebenfalls Werbeeinschränkungen unterliegen. Es gibt nicht viele Steuerberater, die sich mit psychologischen Praxen auskennen, es werden jedoch langsam mehr. Wie findet man nun den richtigen? Ob man sich zum Beispiel mit der Bitte um Empfehlungen an Kollegen wendet oder den Deutschen Steuerberater Verband e.V. um Rat fragt – entscheidend ist, dass man Vertrauen in die Kompetenz des Steuerberaters hat und die Chemie stimmt. Um selbst auch mehr über die betriebswirtschaftliche Seite der eigenen Praxis zu lernen, empfiehlt es sich häufig, gerade zu Anfang erst einmal keine „Rund-um-Versorgung“ zu beantragen, sondern die betriebswirtschaftlichen Aspekte der Praxis selbst im Blick zu haben.

Versicherungen

Auch das Thema Versicherungen zählt sehr wahrscheinlich nicht zu den Themen, mit denen man sich als Praxisgründer allzu gerne beschäftigt. Trotz allem sind Versicherungen (nicht nur) für Praxisgründer unabdingbar, denn es geht um Risikomanagement. Drei Arten von Risiken können unterschieden werden: Solche, die man als Schicksal hinnehmen muss (zum Beispiel älter werden); Risiken, die aus eigener Kraft bewältigt werden können, sollen oder müssen (vorsichtiges Verhalten, gesunder Lebensstil); Risiken, die man versichern kann.

Für Praxisgründer sind alle Risiken relevant, die versichert werden können. Dabei ist es sinnvoll, zwischen privaten und beruflichen Versicherungen zu unterscheiden. Außerdem sollte immer zwischen personenbezogenen Risiken und Sach-/Haben-Risiken differenziert werden.

Zu den personenbezogenen (zumeist privaten) Risiken zählen:

  • Krankheit und Pflege: Hier greifen Krankenversicherung, Pflegeversicherung und Kranken(haus)Tagegeldversicherung
  • Alter und Tod: Lebensversicherung und Rentenversicherung sowie die Hinterbliebenenversorgung
  • Unfall und Arbeit: Berufsunfähigkeitsversicherung und Unfallversicherung (privat und beruflich).

Die wichtigsten Sach-/Haben-Risiken sind:

  • Schäden und Haftpflicht: Hier geht es zunächst im privaten Bereich vor allem um die Privathaftpflichtversicherung, die Wohngebäude- und die Hausratversicherung, aber auch um Auto- und Rechtsschutzversicherung.

Im beruflichen Bereich ist eine Berufshaftpflichtversicherung unabdingbar. Dann ist meist eine Praxiseinrichtungsversicherung (abhängig von Wert und Alter der Einrichtung) sinnvoll. Ob auch eine Betriebskostenversicherung (die bei Krankheit die laufenden Betriebskosten absichert) und eine berufliche Rechtsschutzversicherung (die meist ziemlich teuer ist) abgeschlossen werden, hängt vom persönlichen Sicherheitsbedürfnis ab. Der Wunsch nach Sicherheit führt nicht selten in die Überversicherung und somit zu unnötigen Ausgaben. Da von Versicherungsvertretern und -maklern oft mit der Angst des Versicherten gespielt wird, lohnt es sich, eine Checkliste durchzugehen, bevor man eine Versicherung abschließt (siehe Kasten auf vorheriger Seite).

Dipl.-Psych. Werner Gross,

Psychologisches Forum Offenbach (PFO), E-Mail: pfo-mail@t-online.de

www.bundderversicherten.de

www.rentenberater.de

www.dia-vorsorge.de

Weitere Beiträge der Serie:
http://daebl.de/ZB17

Checkliste: Versicherungen

  • Ist die Versicherung wirklich nötig?
  • Ist der Versicherungsumfang klar und passt der Deckungsschutz?
  • Sind alle meine Fragen beantwortet? (Habe ich alle Fragen der Versicherung beantwortet?)
  • Liegt ein schriftliches Angebot vor?
  • Habe ich Vergleichsangebote eingeholt?
  • Ist die ausgehandelte Prämie schriftlich fixiert?
  • Ist die Versicherungssumme o. k.?
  • Ist der Versicherungsbeginn klar?
  • Ist die Vertragsdauer angemessen?
  • Habe ich eine vorläufige Deckungszusage?

Kommentare

Die Kommentarfunktion steht zur Zeit nicht zur Verfügung.

Fachgebiet

Zum Artikel

Der klinische Schnappschuss

Alle Leserbriefe zum Thema

Stellenangebote