POLITIK
Tarifvertrag: Verbesserungen für Praxen und Fachangestellte


Die Gehälter von Medizinischen Fachangestellten (MFA) steigen 2017 und 2018. Außerdem wird das 13. Monatsgehalt umgewandelt.
Rückwirkend zum 1. April 2017 steigen die MFA-Gehälter um 2,6 Prozent und ab April 2018 nochmals um 2,2 Prozent. Darauf hat sich die Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der Arzthelferinnen/Medizinischen Fachangestellten (AAA) mit dem Verband medizinischer Fachberufe geeinigt. Auch die Ausbildungsvergütungen werden rückwirkend zum April 2017 in allen drei Ausbildungsjahren um 30 Euro brutto monatlich erhöht. Sie steigen damit von derzeit 730 Euro auf 760 Euro im ersten Jahr, von 770 Euro auf 800 Euro im zweiten und von 820 Euro auf 850 Euro im dritten Ausbildungsjahr. Ab April 2018 steigen sie durchschnittlich um weitere 1,7 Prozent. Der neue Gehaltstarifvertrag gilt vom 1. April 2017 bis zum 31. März 2019.
Liquidität der Praxen sichern
Ein Kernstück der Einigung ist die Umwandlung des bisherigen 13. Monatsgehaltes: Die Hälfte wird auf die Monatsgehälter und Ausbildungsvergütungen umgelegt. Sie steigen damit um 1/24 oder 4,17 Prozent. Die andere Hälfte des bisherigen 13. Monatsgehaltes erhalten die MFA im Dezember als Sonderzahlung, erstmals 2018. Diese Regelung soll die Liquiditätsengpässe vieler Praxen vermindern, die durch das 13. Gehalt alljährlich entstehen. „Die neuen Regelungen bilden die realen Gegebenheiten in den Arztpraxen besser ab“, sagte Cornelia Goesmann, Vorsitzende der AAA. Die Attraktivität des MFA-Berufs werde durch die neue Gehaltstabelle deutlich gesteigert und die Arztpraxen zum Jahresende wirksam entlastet. Die Sonderzahlung soll außerdem die Dauer der Praxiszugehörigkeit stärker berücksichtigen als das bislang geltende 13. Monatsgehalt. Die Tarifpartner einigten sich darauf, dass die MFA den Anspruch auf die Sonderzahlung im Dezember nach einer Wartezeit von sechs Monaten erwerben, Auszubildende nach einer Wartezeit von drei Monaten. Voraussetzung für den Bezug der Sonderzahlung ist ein ungekündigtes Arbeitsverhältnis am 1. Dezember des jeweiligen Jahres. Kündigt die MFA ihr Arbeitsverhältnis vor dem 31. März des Folgejahres, muss sie die Sonderzahlung zurückerstatten – und zwar vollständig. Diese Rückzahlungsverpflichtung reduziert sich nach drei Jahren auf die Hälfte und entfällt ab fünf Jahren Betriebszugehörigkeit.
Die Tarifpartner haben außerdem eine Erhöhung der Sonderzahlung ab dem zweiten Jahr der Betriebszugehörigkeit vereinbart: Sie beträgt danach im Jahr 2018 55 Prozent, im Jahr 2019 60 Prozent und ab 2020 65 Prozent des Monatslohns. Wichtig: Im ersten Jahr der Beschäftigung in der Praxis beträgt die Sonderzahlung also stets 50 Prozent des Monatsgehaltes.
Die Umwandlung des 13. Gehaltes in eine Sonderzahlung ist den ärztlichen Arbeitgebern ein besonderes Anliegen. „In der deutschen Tariflandschaft stellt die Zahlung eines 13. Gehaltes ohne weitere Voraussetzungen, so wie dies seit 1986 im Manteltarifvertrag für MFa geregelt ist, mittlerweile die Ausnahme dar“, hieß es aus der AAA. Üblich sei dagegen die Zahlung einer Zuwendung als Treueprämie und zur Verstärkung der Betriebsbindung. Aus Sicht der ärztlichen Arbeitgeber ist die Neuregelung daher üblich und zeitgemäß. Ärzte hätten damit die Möglichkeit, das individuelle Arbeitsverhältnis und die Praxistreue besser als bisher zu honorieren.
Laut der AAA richten sich rund zwei Drittel der Arbeitsverträge in den Arztpraxen nach dem Gehaltstarifvertrag. Die neuen Regelungen insbesondere zu der Sonderzahlung sollen zu einer noch stärkeren tariflichen Durchdringung der Arbeitsverhältnisse beitragen, insbesondere in den neuen Bundesländern. „Der Tarifabschluss ist als positives Signal für die zunehmend wichtige Funktion der MFA im ambulanten therapeutischen Team und in der Gesundheitsversorgung von morgen zu verstehen“, hieß es aus der AAA.
Angemessenes Ergebnis
Der Verband medizinischer Fachberufe hatte Ende Juli darauf hingewiesen, dass qualifiziertes Fachpersonal in Arztpraxen zunehmend zur Mangelware werde. Zwar bliebe die Zahl der Auszubildenden auf einem hohen Niveau, aber viele wanderten nach der Ausbildung in besser bezahlte Tätigkeitsfelder ab, erklärte die Präsidentin des Verbandes, Carmen Gandila. Gleichwohl ist der Verband mit dem jetzt erzielten Abschluss zufrieden. „Damit haben wir ein angemessenes und akzeptables Ergebnis erzielt. Es gibt ein lineares Plus für alle und eine besondere Erhöhung für die Kollegen, die durch ihre langjährige Leistung den Erfolg einer Arztpraxis wesentlich mitbestimmen“, so Gandila.
Dr. med. Arne Hillienhof
Der neue Tarifvertrag im Internet:
www.aerzteblatt.de/mfa2017