MEDIZIN: Der klinische Schnappschuss
Peristomale Läsionen bei Morbus Crohn – immer nur Fisteln?
Peristomal lesions in Crohn’s disease: are they always fistulae?
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Eine 34-jährige Frau mit einem ileocolonischen und perianalen Morbus Crohn erhielt ein doppelläufiges Ileostoma aufgrund eines supralevatorischen Abszesses und multipler perianaler Fisteln. Es erfolgte eine postoperative duale immunsuppressive Therapie mit einem TNF-alpha-Inhibitor (Adalimumab) und Azathioprin. Ungefähr 8 Wochen nach der Operation entwickelte die Patientin eine peristomale Entzündung und kleine nässende Läsionen. Eine antibiotische Therapie mit Ciprofloxacin und Metronidazol wurde unter der Verdachtsdiagnose einer peristomalen Fistulierung ohne wesentliche klinische Besserung appliziert. Die Laborwerte zeigten nur marginal erhöhte Leukozyten und CRP-Werte. Eine Ileokoloskopie zeigte lediglich eine leichtgradige Schleimhautrötung ohne aphtöse oder ulcerierende Veränderungen und auch keine offensichtliche Fistelöffnung. Ultraschall und MR-Enterographie konnten ebenfalls keine Fistelgänge darstellen. In der Hautbiopsie konnte ein peristomales Pyoderma gangraenosum ausgeschlossen werden. In den zur mikrobiologischen Diagnostik entnommenen Abstrichen wurde ein Methicillin-resistenter Staphylococcus aureus (MRSA) nachgewiesen. Nach lokalen antiseptischen Maßnahmen mit Octenidin und Povidon-Jod heilten die Läsionen innerhalb von zwei Wochen ab.
Dr. med. Holger Schäffler, Prof. Dr. med. Georg Lamprecht, Abteilung Gastroenterologie und Endokrinologie, Zentrum für Innere Medizin, Klinik II, Universitätsmedizin Rostock, holger.schaeffler@med.uni-rostock.de
PD Dr. med. habil. Maria Witte, Abteilung für Allgemeine, Thorax-, Gefäß- und Transplantationschirurgie, Chirurgische Klinik und Poliklinik, Universitätsmedizin Rostock
Interessenkonflikt: Die Autoren erklären, dass kein Interessenkonflikt besteht.
Zitierweise: Schäffler H, Lamprecht G, Witte M: Peristomal lesions in Crohn’s disease: are they always fistulae? Dtsch Arztebl Int 2017; 114: 634. DOI: 10.3238/arztebl.2017.0634
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