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Häusliche Krankenpflege: Palliativpatienten werden bessergestellt


Die Mitglieder des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) haben die häusliche Krankenpflege für Palliativpatienten erweitert. Künftig sollen die Verordnungen nicht nur „bis zu 14 Tagen“ möglich sein, sondern so lange, wie es der Patient benötigt. Die Mitglieder im G-BA-Plenum fassten diesen Beschluss einstimmig. Dem vorausgegangen war bereits eine Beschlussfassung zur Änderung der Häuslichen Krankenpflege-Richtlinie im März 2017. In der Richtlinie wird die ärztliche Verordnung der Pflege geregelt sowie deren Dauer, Genehmigung durch die Krankenkassen und die Zusammenarbeit der Leistungserbringer. Die Fassung vom März enthält den Passus, dass die Palliativleistungen „bis zu 14 Tage“ verordnet werden dürfen.
Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat den Beschluss vom März nicht beanstandet, aber mit der Auflage versehen, dass die Länge der Verordnung verändert wird. Dies sei auch näher an der Versorgung, hieß es im Umfeld des G-BA. Für die Patientenvertreter war dieses einstimmige Votum positiv: „Endlich sind wir an der Stelle, an die wir ursprünglich wollten“, sagten sie. bee
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