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Sucht: Einigung auf direkte Anschlussrehabilitation
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Suchtpatienten sollen künftig unmittelbar nach ihrer stationären Entzugsbehandlung eine ambulante oder stationäre Suchtrehabilitation anschließen, wenn diese medizinisch indiziert ist. Auf ein entsprechendes „Nahtlosverfahren“ haben sich Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), Deutsche Rentenversicherung Bund, Verband der Ersatzkassen(vdek), BKK Dachverband, IKK, Knappschaft und Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau verständigt. Herzstück ist die begleitete Anreise des Patienten durch einen Mitarbeiter der Suchteinrichtung oder einer -beratungsstelle. Damit soll erreicht werden, dass alle Patienten in der Rehabilitation ankommen. Die Reha-Träger müssen zudem innerhalb von fünf Arbeitstagen über den Antrag entscheiden. „Leider nehmen viele suchtkranke Menschen nach einem qualifizierten Entzug in einem Krankenhaus keine medizinische Rehabilitation in Anspruch oder treten bewilligte Rehabilitationsleistungen nicht an. Dies birgt das Risiko eines Rückfalls“, erläuterte Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des vdek, der die Handlungsempfehlungen federführend für die anderen Verbände der Krankenkassen verhandelt hat. Das neue Verfahren soll dazu beitragen, dass mehr Suchtpatienten eine Rehabilitation wahrnehmen.
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