ArchivDeutsches Ärzteblatt25/1996Soziale Sicherung: Umbau und Einschnitte

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Soziale Sicherung: Umbau und Einschnitte

Clade, Harald

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LNSLNS Was bereits in der Regierungserklärung von Bundeskanzler Helmut Kohl im Oktober 1994 angekündigt wurde, soll jetzt mit Macht konkrete Gestalt annehmen: eine umfassende Reform des Systems der sozialen Sicherung, und zwar aller Sozialleistungszweige. Dies hat der CDU-Vorsitzende nach einer Präsidiumssitzung seiner Partei in Berlin Anfang letzter Woche angekündigt. Bis zum Frühjahr 1998 soll das dornenreiche Projekt über die parlamentarischen Hürden gehievt werden – ohne Scheu vor dem Wahltermin im selben Jahr. Die Sozialreform würde mindestens so gravierend werden wie die umfassende Rentenversicherungsreform von 1992, parteiübergreifend beschlossen 1988. Erforderlich seien "erhebliche Veränderungen der Strukturen" und ein grundlegender, vom derzeitigen System abweichender Zuschnitt des Finanzierungs- und Leistungssystems. Konkretes hat Kohl jedoch noch nicht genannt – wohl aber die Liberalen aufgefordert, nicht nur "schöne Beschlüsse" zu formulieren, sondern klar zu sagen, wie diese "gegenfinanziert" werden sollen.
Was es mit den Beschlüssen der FDP auf sich hat, darüber gab deren jüngster Bundesparteitag in Karlsruhe einige Aufschlüsse. "Umbau der Sozialsysteme" bedeutet für die FDP, die Schieflage in der Finanzierung der Systeme zu beseitigen, insbesondere die Generationenverträge zu überprüfen und die Finanzierungskraft von Versicherten und Arbeitgebern dabei nicht zu überfordern. Wie die CDU/CSU will auch die traditionell marktwirtschaftlich argumentierende FDP dem Subsidiaritätsprinzip und der Eigenverantwortung des einzelnen Vorfahrt einräumen. Wer eine Finanzierung der Sozialleistungen "aus himmlischen Quellen" (Blüm) verspreche, handele unredlich und gaukle den Menschen eine soziale Sicherheit vor, die tatsächlich nicht zur Verfügung steht, so ein Beschluß des Landesverbandes NRW der FDP.
Bürger, die über lange Jahre Pflichtbeiträge in die Sozialsysteme gezahlt haben und noch zahlen, erwarteten mit Recht Schutz aus diesen Systemen. Andererseits müsse unsolidarische Inanspruchnahme solidarisch finanzierter Systeme bekämpft und, soweit es geht, ausgeschaltet werden. Die jüngere Generation müsse darauf bauen können, daß die Soziallast in tragbaren Größen bleibt. Dies klingt nach Leerformel, ist aber eine respektable Lehrformel. Dafür spricht, daß die FDP die beitragsorientierte Rente (Äquivalenzprinzip) zu einem "verfassungsfesten Systemprinzip" erhebt. Allen Gelüsten, eine steuerfinanzierte Grundrente oder gar Einheitsrente einzuführen, widerspricht dieses Postulat. Aus der Sicht der freien Berufe ist es erfreulich, daß sich die FDP zur Beibehaltung der be-rufsständischen Versorgungswerke und deren berechtigter Sicherungsfunktion neben den Einrichtungen der pflichtversicherten Arbeitnehmer bekennt. Auch hier darf das Vertrauenspotential nicht unterminiert werden.
Was die Gesundung der Finanzen der gesetzlichen Renten- und Krankenversicherung betrifft, setzt die FDP auf zentrale, sparträchtige Maßnahmen: Sicherung der rite erworbenen, verbrieften Anwartschaften und Leistungsansprüche durch konsequente Entfrachtung des Leistungskatalogs von obsoleten und versicherungsfremden Leistungen; Übernahme von allgemein-gesellschaftspolitisch bedingten Aufgaben durch den Staat, also Finanzierung über Steuern, nicht aber über Beiträge; volle Refinanzierung aller Auftrags- und Erstattungsleistungen, die für Dritte erbracht werden. Entlastungs- und Rationalisierungspotential in allen Sozialleistungszweigen: rund hundert Milliarden DM (darunter in der Krankenversicherung allein bis zu 25 Milliarden DM)!
Dr. Harald Clade

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