ArchivDeutsches Ärzteblatt43/2017Reproduktionsmedizin: Leopoldina dringt auf neues Gesetz

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Reproduktionsmedizin: Leopoldina dringt auf neues Gesetz

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Ein „Fortpflanzungsmedizingesetz“ sollte den Rahmen für die Medizin vorgeben. Foto: dpa
Ein „Fortpflanzungsmedizingesetz“ sollte den Rahmen für die Medizin vorgeben. Foto: dpa

In der Fortpflanzungsmedizin sind aus Sicht einer Expertengruppe der Nationalen Akademie der Wissenschaft Leopoldina dringend neue rechtliche Regelungen nötig. Derzeit sei die Rechtslage vom Embryonenschutzgesetz aus dem Jahr 1990 geprägt; das sei aber angesichts der wissenschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklungen in der Reproduktionsmedizin weit überholt, schreiben die Experten in einem Diskussionspapier. Als besonders reformbedürftig sehen die Autoren die Regelung der medizinischen Praxis der künstlichen Befruchtung an sowie die Frage, ob vorab der Embryo mit dem höchsten Entwicklungsstand ausgewählt werden darf und Mehrlingsschwangerschaften verhindert werden dürfen.

Die Wissenschaftler der Leopoldina kritisieren zudem, dass die Samenspende erlaubt ist, während die Eizellspende weiter verboten ist. Sie fordern auch eine Regelung der Embryospende, die in Deutschland zunehmend praktiziert, aber vom Embryonenschutzgesetz nicht erfasst werde. Auch die Aufbewahrung, Befruchtung und Übertragung von eingefrorenen Eizellen solle geregelt werden. Als dringend regelungsbedürftig erachten die Experten zudem die rechtliche Elternschaft von in Deutschland aufwachsenden Kindern ausländischer Leihmütter.

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