ArchivDeutsches Ärzteblatt49/2017Netzhautschädigung durch Laserpointer-Exposition
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Hintergrund: In den letzten Jahren ist insbesondere bei Kindern und Jugendlichen eine erhebliche Zunahme von Verletzungen durch Laserpointer mit teilweise schweren retinalen Schädigungen und irreversiblen Visuseinschränkungen zu beobachten. Verursacht werden diese Verletzungen häufig durch ungeprüfte oder fehlerhaft klassifizierte Geräte, die in Deutschland im Internet-Handel frei erhältlich sind.

Methode: Systematische Literaturrecherche in PubMed und Web of Science und Darstellung einer eigenen klinischen Fallserie.

Ergebnisse: Es konnten 48 Publikationen mit insgesamt 111 Patienten identifiziert werden, in denen sowohl akute als auch bleibende Schäden durch Laserpointer dokumentiert wurden. Das Spektrum der Schädigungen umfasste fokale Photorezeptordefekte bis hin zu Makulaforamina und Netzhautblutungen, einhergehend mit einer Visusreduktion und Zentralskotom. Bei der Erstvorstellung war der Visus bei 55 % der Augen auf < 0,5 reduziert, bei 45 % lag er bei > 0,5. 9 % der Augen wiesen einen Visus von 1,0 auf. Die Therapieoptionen nach Laserpointer-Trauma sind limitiert. Makulaforamina oder ausgedehnte Blutungen können chirurgisch behandelt werden. In unserer Fallserie mit 7 Patienten konnten wir eine Visusreduktion, Gesichtsfeldausfälle, umschriebene, teils komplexe Veränderungen der Netzhautreflektivität sowie intraretinale Flüssigkeit feststellen. Im Verlauf zeigte sich ein Visusanstieg sowie eine subjektive Reduktion der Skotome.

Schlussfolgerung: Laserpointer können zu persistierenden Netzhautschäden und Visuseinschränkungen führen. Da ein Zugang auch zu Hochleistungs-Laserpointern durch den Internethandel leicht möglich ist, bedarf es einer Schärfung des gesellschaftlichen Bewusstseins für die Gefahr von Laserpointern, insbesondere im Hinblick auf Kinder und Jugendliche.

LNSLNS

Universitäts-Augenklinik Bonn, Universität Bonn: Dr. med. Birtel, Dr. rer. nat. Harmening,
Prof. Dr. med. Krohne, Prof. Dr. med. Holz, Dr. med. Herrmann, PhD
Oxford Eye Hospital und Nuffield Laboratory of Ophthalmology, Department of Clinical Neurosciences, University of Oxford: Prof. Dr. med. Charbel Issa, DPhil

Laser sind aus dem täglichen Leben nicht mehr wegzudenken. Sie werden in unterschiedlichen Anwendungen in der modernen Medizin, der Industrie sowie im privaten Gebrauch eingesetzt. Aufgrund einer deutlichen Kostenreduktion in den letzten Jahren sind Laserdioden mit hoher Leistung in Form von Laserpointern preisgünstig erhältlich. Die einfache Verfügbarkeit von Laserpointern durch vermeintlich sichere Onlinehandelsplätze führt ebenfalls zu einer zunehmenden Verbreitung. Oftmals stehen hinter online erworbenen Laserpointern allerdings ungeprüfte Direktimporte. Eine erhöhte Inzidenz von Laserpointer-Angriffen im öffentlichen und im privaten Raum hat zu einer Steigerung des öffentlichen Interesses und der wissenschaftlichen Aufarbeitung von Laserpointer-Schäden geführt (1).

Abhängig von der Wellenlänge, der Strahlungsleistung, der Expositionsdauer, der Lokalisation sowie der Spotgröße können Laserpointer einen ausgedehnten photothermischen Schaden am Auge verursachen. Die Netzhaut stellt den primären Ort einer durch Photokoagulation bedingten Schädigung dar, die bis zur Erblindung führen kann. Der natürliche Lidschlussreflex und Abwendungsreaktionen sind Schutzmechanismen vor Verletzungen durch Geräte mit einer Strahlungsleistung von unter 1 mW (2). Bei Lasern dieser Klassen tritt ein Schaden erst auf, wenn die Bestrahlungsdauer über 0,25 Sekunden liegt, dies entspricht ungefähr der Zeit des natürlichen Lidschlussreflexes (nach DIN EN 60825–1). Allerdings kann nur bei einem Teil der Bevölkerung von einem vorhandenen Lidschlussreflex ausgegangen werden, womit diese natürlichen Schutzmechanismen nicht ausreichend sind (3).

Auch wenn die optische Strahlungsleistung von Laserpointern offiziell reguliert ist (4) und geprüfte Laserpointer eine unter den meisten Bedingungen vergleichbar ungefährliche Leistung von 1 mW nicht übersteigen sollten (2), stellen ungeprüfte und fehlerhaft klassifizierte Geräte ein Risiko für bleibende Schäden der Netzhaut dar. Diese zumeist mit handelsüblichen Batterien betriebenen Geräte emittieren oftmals Licht im grünen Spektrum mit einer Leistung, welche die zugelassenen Grenzwerte häufig deutlich übersteigt (5). Außerdem können nicht zertifizierte grüne Laserpointer, im Gegensatz zu roten Laserpointern, Licht unterschiedlicher Wellenlänge – einschließlich unsichtbarer Infrarotstrahlung – freisetzen (6).

In dieser Arbeit werden Daten eines systematischen Literaturreview dargestellt und wir beschreiben morphologische und funktionelle Charakteristika von Netzhautschäden durch Laserpointer mit unzulässiger Leistung bei 7 Kindern. Damit soll auf das Gefahrenpotenzial von Laserpointern aufmerksam gemacht und das Bewusstsein für diese Gefahren insbesondere für Kinder und Jugendliche geschärft werden.

Methode

Literatur-Suchstrategie sowie Ein- und Ausschlusskriterien

Das systematische Review wurde nach den PRISMA-Kriterien (7) erstellt und beinhaltete eine elektronische Literaturrecherche mittels PubMed und Web of Science bis einschließlich Januar 2017 mit den Suchbegriffen „laser pointer retina“, „laser pointer maculopathy“, „laser pointer eye“ sowie „laser pointers“.

Fallberichte und Fallserien, die klinische Originaldaten zu Laserpointer-assoziierten Verletzungen an der Netzhaut berichten, wurden in die Auswertung eingeschlossen. Ausgeschlossen wurden anatomische oder theoretische Artikel sowie Artikel, die nicht in deutscher oder englischer Sprache verfasst waren. Die Identifizierung geeigneter Studien nach den ausgeführten Kriterien erfolgte durch zwei unabhängige Reviewer (JB, PH) anhand von Titel und Abstract sowie, falls nötig, dem Volltext der Artikel.

Patienten

In diese Arbeit wurden 7 Patienten eingeschlossen, die sich nach einer Laserpointer-Schädigung an der Universitäts-Augenklinik Bonn sowie in der Augenabteilung am St. Franziskus Hospital Münster vorstellten. Die Diagnose einer Laserretinopathie wurde basierend auf der Patientenanamnese und damit vereinbaren morphologischen Veränderungen gestellt.

Klinische Untersuchung und Bildgebung

Alle Patienten durchliefen eine standardisierte klinische Untersuchung und retinale Bildgebung. Bei einzelnen Patienten wurde eine (Mikro-) Perimetrie, sowie Fluoreszeinangiographie oder Ganzfeld-Elektroretinogramm-(ERG)Untersuchung durchgeführt.

Ergebnisse

Literaturrecherche

In der systematischen Literaturrecherche wurden insgesamt 48 Artikel identifiziert, die den Auswahlkriterien entsprachen (Grafik).

PRISMA-Flow-Diagramm der Literaturrecherche
Grafik
PRISMA-Flow-Diagramm der Literaturrecherche

Studiencharakteristika

41 der eingeschlossenen Artikel stammten aus Europa, Nordamerika oder Australien und 7 aus dem Nahen Osten oder Asien. Seit 2000 zeigte sich sowohl eine Zunahme der publizierten Artikel und damit einhergehend eine Zunahme an berichteten Patientenfälle. Insgesamt wurden 111 Fälle dokumentiert (Durchschnitt: 2,7 Patienten pro Arbeit, Spannbreite 1–17 Patienten). 45 Berichte beinhalteten eine Verlaufsbeobachtung, diese lag bei wenigen Tagen bis zu 4 Jahren (36 Fälle > 6 Monate). Soweit berichtet, wiesen 26 Patienten eine bilaterale, 32 eine rechts- und 27 eine linksseitige Verletzung auf. Von den berichteten Laserpointern waren die Schäden zu 51 % durch blaue, zu 28 % durch grüne und zu 21 % durch rote Laserpointer bedingt. Bei den vermessenen Laserpointern (n = 33) reichte die Stärke der Strahlung von unter 5 mW (n = 11) bis über 1 000 mW (n = 3). Bei Erstvorstellung war der Visus bei 55 % der Augen auf unter 0,5 reduziert, 5 % der Augen wiesen eine Visusreduktion auf Fingerzählen auf, während der Visus bei 9 % bei 1,0 lag. Gründe für eine ausgeprägte Visusreduktion waren Hämorrhagien und ausgedehnte Schäden durch lange Exposition. Bei 37 Patienten wurde ein zentrales Skotom beschrieben. Funduskopisch zeigten sich umschriebene gelbliche Veränderungen im Bereich der Fovea (n = 37) (812), Hämorrhagien (n = 16) (1216), Pigmentveränderungen (Hypo- und Hyperpigmentierungen) (n = 59) (14, 1622) sowie Makulaforamina (n = 26) (12, 13, 2326). Eine Übersicht der Befunde ist in Tabelle 1 gegeben.

Visus und häufige Verletzungsmuster nach Laserpointerexposition*
Tabelle 1
Visus und häufige Verletzungsmuster nach Laserpointerexposition*

In der Untersuchung mihilfe der hochauflösenden optischen Kohärenztomographie (OCT) zeigt sich bei allen Patienten morphologische Netzhaut-Veränderungen wie ein fokaler Verlust oder Disruptionen von Netzhautschichten (8, 9, 11, 17, 18, 21, 22), Makulaforamina (12, 13, 23, 24, 26), zystoide Veränderungen oder eine Verdickung (12, 17, 19). Bei Befunden, die mit einer ausgedehnten Exposition einhergingen, zeigten sich auch streifige, später fibrotische Veränderungen (27). In der Elektroretinogramm-Untersuchung zeigten sich keine pathologischen Veränderungen (21).

Unterschiedliche Artikel (911, 16) haben therapeutisch sowohl topisch, als auch systemisch Prednisolon in verschiedenen Stärken angewendet. Im Langzeitverlauf (> 6 Monate) zeigte sich bei 28 von 36 Patienten ein Visusanstieg, bei den anderen Patienten blieb der Visus stabil. In der OCT-Untersuchung zeigten sich persistierende Defekte der Netzhaut, eine restitutio ad integrum wurde bislang nicht beschrieben.

Fallvorstellungen

Die Patientencharakteristika sind in Tabelle 2 zusammengefasst. Alle Kinder und Jugendlichen (fünf Jungen, zwei Mädchen) berichteten beim Spielen den Strahl eines Laserpointers ins Auge bekommen zu haben und beschrieben bei der initialen Vorstellung störende zentrale Gesichtsfeldausfälle am betroffenen Auge, die direkt nach der Laserexposition auftraten. Diese waren mithilfe der konventionellen Perimetrie nicht zu quantifizieren, zeigten sich allerdings in der klinischen Untersuchung mittels Amslergitter oder in der Mikroperimetrie.

Charakteristika der eingeschlossenen Patienten*
Tabelle 2
Charakteristika der eingeschlossenen Patienten*

Die OCT-Aufnahme zeigte bei allen Patienten eine veränderte Reflektivität der Netzhaut. Eine zystoide Netzhautschwellung konnte im OCT bei zwei Patienten nachgewiesen werden. Funduskopisch waren gelblich umschriebene Veränderungen und Pigmentveränderungen, jedoch keine Blutungen im Bereich der Fovea auffällig. Im Rahmen der Folgeuntersuchungen normalisierten sich zwar weitgehend die anatomischen Veränderungen der inneren Netzhautschichten, jedoch persistierten bei allen Kindern Veränderungen in der äußeren Netzhaut und des retinalen Pigmentepithels (Abbildung). Im Verlaufsintervall zeigte sich bei keinem unserer Patienten eine sekundäre Komplikation wie zum Beispiel eine choroidale Neovaskularisation. Der Visus stieg bei allen Patienten wieder an, jedoch persistierten zentrale Gesichtsfeldausfälle, die von den Patienten angegeben wurden.

Funduskopischer sowie OCT-Befund bei der Erstvorstellung und im Verlauf von Patient 1 (linkes Auge ) nach Laserpointer-Schädigung
Abbildung
Funduskopischer sowie OCT-Befund bei der Erstvorstellung und im Verlauf von Patient 1 (linkes Auge ) nach Laserpointer-Schädigung

Die Laserpointer wurden in sechs Fällen über das Internet und in einem Fall auf einem Straßenmarkt erworben. Die optische Strahlungsleistung konnte von 5, allesamt grünen Laserpointern, vermessen werden (zentrale Wellenlänge: 532–540 nm, vermutlich durch Infrarot-gepumpte Laserdiodentechnologie erzeugt). Die Spitzenwerte erreichten 32–95 mW (Maximalwert bei mindestens 10 s Messdauer) (Tabelle 2). Die Strahlungsleistung war auf allen Geräten entweder gar nicht oder falsch gekennzeichnet.

Diskussion

Laserpointer-assoziierte Blendungen als auch Schädigungen der Netzhaut durch Laserpointer haben in den letzten Jahren erheblich zugenommen und stellen mittlerweile ein gesellschaftlich relevantes Problem dar. So werden beispielhaft durch die Deutsche Flugsicherung jährlich mehr als 500 Fälle von Laserblendungen an die Polizei gemeldet (persönliche Kommunikation, Ute Otterbein, Pressestelle Deutsche Flugsicherung) und die Bundesluftfahrtbehörde der Vereinigten Staaten von Amerika (Federal Aviation Administration) hat einen deutlichen Anstieg der Blendungen seit 2004 dokumentiert (2004: 46 Fälle, 2016: 7 442 Fälle). Außerhalb der systematischen Dokumentation in der Luftfahrt ist von einer hohe Dunkelziffer an Blendungen, als auch an Schädigungen sowohl im öffentlichen als auch im privaten Raum auszugehen. So wurden in den letzten Jahren unter anderem zunehmend Fallberichte mit Laserpointer-Schäden publiziert (2005–2010: 6 Publikationen, 2011–2016: 36 Publikationen). In unserer Klinik stellten sich in den letzten Jahren ebenfalls vermehrt Kinder und Jugendliche mit Netzhautschäden nach einem Laserpointer-Missbrauch vor. Die Häufigkeit dieser Schäden zeigt einen einfachen Zugang zu Laserpointern auch hoher Leistung, eine teilweise fälschliche Darstellung als Spielzeug sowie ein fehlendes Bewusstsein für die Gefahr von Laserpointern an. So unterschied sich die tatsächliche Leistung der in unserem Haus untersuchten Laserpointer um bis zum Hundertfachen von der deklarierten Leistung. In einem Fall war der Laser zwar richtig mit < 200 mW deklariert, hätte so jedoch nicht in Deutschland verkauft werden dürfen.

Laser und damit ebenfalls Laserpointer werden nach der Europäischen Norm DIN EN 60825–1 in der „Technischen Spezifikation zu Lasern als beziehungsweise in Verbraucherprodukten“ der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin klassifiziert (28) (Tabelle 3), und der Umgang mit Lasern wird durch die Berufsgenossenschaften geregelt. Die rechtliche Situation erscheint jedoch in Bezug auf den Erwerb und Besitz von Laserpointern insuffizient. Auch wenn in Deutschland lediglich Laserpointer bis zur Laserklasse 2 (< 1 mW) an Privatpersonen verkauft werden dürfen und sich der Inverkehrbringer verpflichtet, eine Gebrauchsanleitung und korrekte Kennzeichnung zur Verfügung zu stellen, sind unter anderem durch den Onlinehandel Laserpointer mit deutlich höherer Leistung oder falscher Deklaration kein Einzelfall. Der Besitz von Laserpointern auch höherer Leistung ist nicht strafbar, solange keine Dritten beeinträchtigt werden, da Laserpointer nicht unter das Waffengesetz fallen. Die Strahlenschutzkommission empfiehlt daher den Besitz und Erwerb von Laserpointern der Klassen 3B und 4 gesetzlich zu regeln, sodass eine missbräuchliche Nutzung verhindert wird. Aufgrund ihres Gefährdungspotenzials seien Laserpointer der Klassen 3B und 4 entsprechend zum Beispiel als Waffen einzustufen (29).

Laserpointerklassifikation nach der Europäischen Norm DINEN 60825–1 (28)
Tabelle 3
Laserpointerklassifikation nach der Europäischen Norm DINEN 60825–1 (28)

Laserpointer-assoziierte Blendungen bedingen zumeist einen vorübergehenden Verlust der Sehfähigkeit, wodurch es zum Beispiel bei Piloten zur eingeschränkten Koordinierungsfähigkeit kommen kann, jedoch wird kein funktioneller oder morphologischer Schaden des Auges verursacht. Demgegenüber können durch Laserpointermissbrauch ausgeprägte, irreparable Schäden an der Netzhaut des Auges hervorgerufen werden. Diese sind abhängig von der Wellenlänge, der Strahlungsleistung, der Expositionsdauer, der Spotgröße des Lasers sowie der Lokalisation des gesetzten Schadens (30). Grundsätzlich kann Licht die Netzhaut photothermisch, photomechanisch und photochemisch schädigen. Bei einer Laserpointer-assoziierten Verletzung steht der photothermische Schaden im Vordergrund. Dieser ist bei kurzwelligem Licht (grüne Laserpointer; Wellenlänge 490–575 nm) ausgeprägter als bei langwelligem Licht (rote Laserpointer; Wellenlänge 635–750 nm) (19). Durch die im Gewebe absorbierte Strahlungsenergie kommt es zu einem lokal begrenzten Aufheizen des Gewebes, was eine Proteindenaturierung, Verlust der Zellintegrität und inflammatorische Folgereaktionen nach sich ziehen kann. Das retinale Pigmentepithel beinhaltet große Mengen von Melanin, das unter physiologischen Bedingungen als Lichtabsorber funktioniert und auch bei Laserexposition der größte Absorber der Energie ist. Das retinale Pigmentepithel kann also als Ort der größten Schädigungen angenommen werden (31), die apikal in direkter Nachbarschaft liegenden vulnerablen Photorezeptoren sind jedoch auch gefährdet (32).

Die Vulnerabilität des Auges gegenüber Laserstrahlung konnte durch Unfälle in Laboren, der Industrie, bei therapeutischen Anwendungen und im militärischen Umfeld belegt werden. Experimentell wurden die Folgen einer Lasereinwirkung unter anderem im Affenmodell untersucht (32); bei Menschen konnte bei einer Exposition von weniger als 10 Sekunden und einer Energie von 5 mW (20) oder bei einer höheren Leistung und kürzeren Zeit (18, 33) eine Photokoagulation hervorgerufen werden.

Die Morphologie von retinalen Verletzungen durch Laserpointer variiert. Mittels multimodaler Bildgebung, einschließlich der OCT können Verletzungen detailliert detektiert und nachverfolgt werden. In der äußeren Netzhaut zeigt sich im Akutstadium neben einer Unruhe des retinalen Pigmentepithels häufig eine Hyperreflektivität der Netzhautschichten, einhergehend mit einer oftmals persistierenden Unterbrechung der äußeren Netzhautschichten (8, 9). Ein Laser induziertes Makulaforamen kann sich direkt nach Exposition oder im Verlauf ausbilden (12, 26, 30, 34, 35). Dieses verschließt sich zum Teil ohne Intervention (26, 36). Falls es persistiert, kann gegebenenfalls durch eine chirurgische Intervention ein Visusanstieg erreicht werden (12, 26). Bei keinem unserer Patienten zeigte sich postexpositionell eine Netzhautblutung, jedoch sind Hämorrhagien in unterschiedlichen Netzhautschichten beschrieben (1216, 37). Neben einem fokalen Netzhautschaden können Laserpointer ausgedehnte, häufig streifige Verletzungen hervorrufen. Während fokale Läsionen oftmals auf einen akzidentellen oder durch Dritte hervorgerufenen Schaden hindeuten, können streifige Läsionen für einen selbsthinzugefügten Schaden sprechen (27).

Mögliche Differenzialdiagnosen zu Laserpointerverletzungen umfassen Netzhautdystrophien sowie entzündliche und ischämische Retinopathien. Zhang et al. beschrieben 5 Patienten, die zum Ausschluss einer Netzhautdystrophie untersucht wurden, jedoch allesamt Laserpointer-bedingte Phänokopien von retinalen Dystrophien aufwiesen (21). Auch bei einer insuffizienten Anamnese können Laserpointer-assoziierte Verletzungen von genetisch bedingten Netzhauterkrankungen ohne genetische Diagnostik, sondern mittels multimodaler Bildgebung unterschieden werden. Bei Laserpointer-Schäden zeigt sich nach der akuten Schädigung ein stabiler Befund, während für genetisch bedingte Netzhauterkrankungen eine Bilateralität und langsame Progression charakteristisch sind. Des Weiteren können elektrophysiologische Untersuchungsverfahren wegweisend sein.

Bei all unseren Patienten kam es im Verlauf zu einem Visusanstieg, was sich mit Berichten der Literatur deckt (10, 15, 16, 21). So ist der klinische Verlauf von Laserpointer-Schäden charakterisiert durch eine plötzliche Sehverschlechterung, gefolgt von einem Visusanstieg über Wochen. Dies ist allerdings vom Ausmaß, als auch der Lokalisation der retinalen Schädigung sowie möglichen Komplikationen abhängig und bei einigen Patienten bleibt der Visus langfristig eingeschränkt (38). Auch bei gutem Visus kann ein nah an der Fovea liegender Schaden und ein damit verbundenes Skotom zu dauerhaften Beeinträchtigungen im Alltag führen.

Selten kommt es durch Laserpointer-Schäden zu sekundären Komplikationen. Eine laserbedingte Perforation der Bruch‘schen Membran kann auch Jahre nach einer Laserpointer-Schädigung zur Induktion von sekundären choroidalen Neovaskularisationen (CNV) führen (16, 37). Experimentell macht man sich dies unter anderem im CNV-Mausmodell der altersabhängigen Makuladegeneration (AMD) zu Nutze (39).

Die Therapieoptionen von Laserpointer assoziierten Verletzungen sind limitiert. In unterschiedlichen Regimen und mit unterschiedlichen Ergebnissen wurden systemische Kortikosteroide nach einer Exposition angewandt, jedoch gibt es bislang keine klare Handlungsempfehlung (9, 30). Der systemische Einsatz von Kortikosteroiden konnte im Tiermodell einen protektiven Effekt zeigen (40). Experimentell konnte bei Affen ein verbessertes Überleben der Laser-geschädigten Photorezeptoren durch eine Methylprednisolongabe gezeigt werden (40). Systematische Studien, die eine funktionelle Verbesserung belegen, sind schwierig zu konzipieren und fehlen bislang. Aufgrund des meist positiven Spontanverlaufs ist es schwer zu beurteilen, ob eine Therapie dem Spontanverlauf überlegen ist. Von unseren Patienten wurde kein Patient mit systemischen Kortikosteroiden behandelt, jedoch ist eine ausführliche Besprechung dieser Therapiemöglichkeit bei generell guter Verträglichkeit mit dem Patienten zu führen. Beim Auftreten einer CNV ist eine intravitreale Injektion von „vascular endothelial growth factor“-(VEGF)-Inhibitoren indiziert (16).

Zusammenfassend stellen leistungsstarke Laserpointer für das Auge eine ausgeprägte Gefahr dar, die mithilfe der multimodalen Bildgebung diagnostiziert und langfristig verfolgt werden können. Auch wenn die meisten Netzhautschädigungen partiell reversibel sind, kann eine operative Therapie mittels Pars-plana-Vitrektomie bei einzelnen Fällen notwendig sein. An der Netzhaut zeigen sich persistierende Netzhautschädigungen, und funktionelle Beschwerden können langdauernd fortbestehen. Neben potenziellen staatlich regulatorischen Maßnahmen sollte das gesellschaftliche Bewusstsein für Verletzungen durch Laserpointer geschärft werden. Hier können Ärzte unterschiedlicher Disziplinen einen wertvollen Beitrag leisten.

Danksagung
Unser herzlicher Dank gilt Dr. Georg Spital und Dr. Benedikt Book von der Augenabteilung am St. Franziskus Hospital Münster für die Zurverfügungstellung von zwei Patienten-Fällen mit Laserpointerverletzungen. Des Weiteren gilt ihnen unser Dank für ihren fundierten Input im Rahmen der Revision des Manuskripts.

Ferner danken wir Niklas Domdei von der Universitäts-Augenklinik Bonn für die Ausmessung der Laserpointer.

Interessenkonflikt

Die Autoren erklären, dass kein Interessenkonflikt besteht.

Manuskriptdaten
eingereicht: 20. 4. 2017, revidierte Fassung angenommen: 5. 9. 2017

Anschrift für die Verfasser
Dr. med. Philipp Herrmann, PhD
Universitäts-Augenklinik Bonn
Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn
Ernst-Abbe-Straße 2, 53127 Bonn
philipp.herrmann@ukbonn.de

Zitierweise
Birtel J, Harmening WM, Krohne TU, Holz FG, Charbel Issa P, Herrmann P: Retinal injury following laser pointer exposure—a systematic review and case series.
Dtsch Arztebl Int 2017; 114: 831–7. DOI: 10.3238/arztebl.2017.0831

The English version of this article is available online:
www.aerzteblatt-international.de

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Funduskopischer sowie OCT-Befund bei der Erstvorstellung und im Verlauf von Patient 1 (linkes Auge ) nach Laserpointer-Schädigung
Abbildung
Funduskopischer sowie OCT-Befund bei der Erstvorstellung und im Verlauf von Patient 1 (linkes Auge ) nach Laserpointer-Schädigung
PRISMA-Flow-Diagramm der Literaturrecherche
Grafik
PRISMA-Flow-Diagramm der Literaturrecherche
Visus und häufige Verletzungsmuster nach Laserpointerexposition*
Tabelle 1
Visus und häufige Verletzungsmuster nach Laserpointerexposition*
Charakteristika der eingeschlossenen Patienten*
Tabelle 2
Charakteristika der eingeschlossenen Patienten*
Laserpointerklassifikation nach der Europäischen Norm DINEN 60825–1 (28)
Tabelle 3
Laserpointerklassifikation nach der Europäischen Norm DINEN 60825–1 (28)
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Der klinische Schnappschuss

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