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Labordatenkommunikation: Digitale Vordrucke erleichtern den Austausch


Mit wenigen Mausklicks lassen sich Laboraufträge und -befunde vollständig digital erstellen und sicher zwischen Praxen und Laboren elektronisch austauschen.
Seit dem 1. Juli dieses Jahres gibt es für den elektronischen Arztausweis ein weiteres Einsatzgebiet, das dem immer noch wenig nachgefragten Ausweis Auftrieb verleihen könnte: Vertragsärzte können ihn nutzen, um Laboraufträge digital zu signieren und so papierfrei abzuwickeln. Grundlage für die freiwillige Anwendung ist eine Vereinbarung des GKV-Spitzenverbandes und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) zur Nutzung digitaler Vordrucke, die in der Anlage 2 b zum Bundesmantelvertrag-Ärzte (BMV-Ä) geregelt ist.
Danach können Arztpraxen das Muster 10 „Überweisungsschein für Laboratoriumsuntersuchungen als Auftragsleistung“ und das Muster 10 A „Anforderungen von Laboruntersuchungen bei Laborgemeinschaften“ auch als digitalisierte PDF-Vordrucke erstellen und austauschen. Dabei entsprechen Gestaltung und Inhalte der digitalen Vordrucke exakt den herkömmlichen Papierformularen für die Laborüberweisung.
Erhebliches Rationalisierungspotenzial
Bisher war für beide Muster, die zu den am häufigsten genutzten Vordrucken zählen, die Papierform erforderlich. Nach Angaben der KBV werden jährlich etwa 94 Millionen Überweisungs- und Anforderungsscheine ausgestellt. Der Aufwand in den Praxen für Laboranforderungen nimmt weiter zu, denn die Anzahl der angeforderten Untersuchungen und deren Komplexität steigen. Müssen die Aufträge nicht mehr ausgedruckt und mit den Proben versandt werden, bedeutet dies vor allem für größere Praxen ein erhebliches Rationalisierungspotenzial: Sie können sehr viel Papier einsparen und Medienbrüche vermeiden. In der Arztpraxis kann zudem der Prozess der Erstellung und Vorbereitung des Laborauftrages komplett elektronisch abgebildet werden.
Nach der Anlage 2 b ist es jedoch generell dem Vertragsarzt überlassen, ob er einen Vordruck in seiner Praxis konventionell bedruckt, per Blankoformularbedruckung erstellt oder digital generiert, übermittelt und empfängt (§ 2 Abs. 1), das heißt, die Nutzung der digitalen Laborüberweisung auf Muster 10 und der Anforderung auf Muster 10 A ist freiwillig.
Die Anlage 2 b BMV-Ä regelt darüber hinaus, welchen technischen Anforderungen die Erstellung der digitalen Vordrucke und der Übermittlungsweg genügen müssen. So bestimmt § 2 Abs. 4 der Anlage, dass digitale Vordrucke grundsätzlich mit einem elektronischem Heilberufsausweis (eHBA) qualifiziert, das heißt rechtsgültig, signiert werden müssen. Davon ausgenommen sind allerdings die digitalen Anforderungen an Laborgemeinschaften auf Muster 10 A. Diese dürfen Ärzte ohne Signatur versenden, weil der anfordernde Vertragsarzt in diesem Fall selbst Mitglied der Laborgemeinschaft ist und der Anforderungsschein für Laborgemeinschaften nicht unterschrieben wird.
Um digitale Muster erstellen und auslesen zu können, muss der Arzt eine von der KBV zertifizierte Praxissoftware einsetzen. Für die digitale Signatur der Laborüberweisung auf Muster 10 benötigen Ärzte neben dem eHBA ein Kartenterminal, das den Heilberufsausweis einlesen kann. Oft sind die Kartenlesegeräte, die für das Einlesen der elektronische Gesundheitskarte genutzt werden, bereits mit einem zweiten Leseschacht hierfür ausgestattet. Zudem wird eine Signatursoftware benötigt, die in der Regel ebenfalls schon in der Praxissoftware enthalten ist.
Für die Unterzeichnung der digitalen Laborüberweisung auf Muster 10 haben die Vertragspartner explizit die qualifizierte elektronische Signatur (QES) des eHBA festgelegt. Hintergrund: Weil der Gesetzgeber den eHBA im E-Health-Gesetz für andere Vorhaben wie etwa den elektronischen Arztbrief vorgeschrieben hat, soll durch diese Vorgabe vermieden werden, dass in Arztpraxen unterschiedliche Signaturverfahren für verschiedene Dienste verwendet werden müssen.
Hohe technische Sicherheitsanforderungen
Wichtig ist darüber hinaus, dass die digitalen Vordrucke auf einem sicheren Weg übermittelt werden, um die sensiblen personenbezogenen Daten vor dem Zugriff Unbefugter zu schützen. Wenn ein entsprechender Dienst in der Telematikinfrastruktur zur Verfügung steht, ist dieser verpflichtend. Für den Übergang können jedoch auch andere Dienste verwendet werden, die den in der Anlage 2 b definierten hohen Sicherheitsanforderungen entsprechen.
So müssen die Patientendaten während der Übermittlung Ende-zu-Ende verschlüsselt sein. Zusätzlich muss bei der Übertragung eine elektronische Transportsignatur eingesetzt werden, um auszuschließen, dass die Daten unbemerkt verändert werden. Der Übermittlungsweg muss außerdem eine eindeutige Identifizierung von Absender und Empfänger gewährleisten.
Als ein geeigneter sicherer Übertragungsdienst gilt beispielsweise der Kommunikationskanal KV-Connect der Kassenärztlichen Vereinigungen, der unter anderem
bereits für die Übermittlung elektronischer Arztbriefe genutzt wird. Daher hat die KV Telematik GmbH einen Anwendungsdienst spezifiziert, der es ermöglicht, die digitalen Muster der vertragsärztlichen Versorgung entsprechend den Vorgaben des BMV-Ä zu übermitteln.
Die KBV empfiehlt Arztpraxen, die vollständig auf ein elektronisches Verfahren umstellen wollen, sich vorab mit ihrem Labor in Verbindung zu setzen und zu klären, ob dieses ebenfalls digitale Vordrucke nutzt.
Darüber hinaus sollten die Praxen auch bei ihren Softwarehaus nachfragen, ob es ein entsprechendes Modul in dem Praxisverwaltungssystem (PVS) anbietet oder dieses plant. Die Liste zugelassener Systeme für die Labordatenkommunikation ist von den Seiten der KBV abrufbar (Kasten). Stellt der Praxis-EDV-Anbieter keine entsprechende Lösung zur Verfügung, können Praxen auf sogenannte Order-Entry-Systeme zurückgreifen. Diese werden unabhängig vom PVS von verschiedenen Herstellern angeboten werden, um darüber mit dem Laborsystem zu kommunizieren.
Ganzheitliche LDT-Schnittstelle
Über die Standardschnittstelle für den Labordatentransfer (LDT) können Arztpraxen bereits seit einiger Zeit direkt aus dem PVS strukturiert Informationen an das Labor weiterleiten, die ergänzend zum Überweisungsschein für die Untersuchung benötigt werden, wie etwa Bilder oder Vorbefunde. Das Labor seinerseits kann mit dem LDT Befunddaten digital an die Praxis übermitteln.
Der LDT kann laut KBV sowohl die digitale als auch die papiergebundene Laborüberweisung sinnvoll ergänzen. Arztpraxen und Labore, die sowohl die digitalen Vordrucke als auch den LDT nutzen, profitieren von einer durchgängigen digitalen Labordatenkommunikation. Der große Vorteil der aktuellen Version 3.0 des LDT: Der Standard kann nicht nur im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung, sondern beispielsweise auch bei Selektivverträgen oder individuellen Gesundheitsleistungen eingesetzt werden.
Heike E. Krüger-Brand
Digitale Vordrucke für das Labor
Die folgenden Vordrucke können Vertragsärzte seit dem 1. Juli 2017 digital verwenden:
- Muster 10 „Überweisungsschein für Laboratoriumsuntersuchungen als Auftragsleistung“
- Muster 10 A „Anforderungsschein für Laboratoriumsuntersuchungen bei Laborgemeinschaften“
Gestaltung, Inhalte und weitere Regelungen der digitalen Vordrucke entsprechen den herkömmlichen Formularen für die Laborüberweisung.
Die Nutzung digitaler Vordrucke ist für Ärzte und Labore freiwillig. Daher muss die Arztpraxis vor dem Versand prüfen, ob das Labor digitale Vordrucke empfangen kann.
Technische Voraussetzungen
- von der KBV hierfür zertifizierte Praxissoftware
- elektronischer Heilberufsausweis (eHBA) für die qualifizierte elektronische Signatur
- eHBA-fähiges Kartenlesegerät
- Signatursoftware
- sicherer Kommunikationsdienst für die Datenübertragung, beispielsweise KV-Connect
Informationen der KBV zur digitalen Laborüberweisung:
www.kbv.de/html/28849.php
KBV-Zulassungsliste zur Labordatenkommunikation:
www.kbv.de/html/5614.php
Im Audit-Register der KV Telematik GmbH ist eine Übersicht über die Softwarehersteller abrufbar, die das Prüfverfahren zur ordnungsgemäßen Implementierung der KV-Connect-Anwendung „DiMus“ (digitale Muster) erfolgreich absolviert haben:
http://daebl.de/XC42