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Gesetzliche Krankenversicherung: Hamburg führt Bürgerversicherung „light“ ein
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Als erstes Bundesland will Hamburg seinen Beamten mit einer pauschalen Beihilfe den Weg in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ermöglichen. Mit der Reform, die der Senat beschloss, sollen Beamte auf Wunsch vom 1. August 2018 an statt der individuellen Beihilfe den hälftigen Beitrag zu einer gesetzlichen oder privaten Krankenvollversicherung erhalten können. Beamte sind bislang faktisch gezwungen, sich ergänzend zur Beihilfe privat zu versichern, da es in der GKV dazu keine Möglichkeit gibt. Eine freiwillige gesetzliche Krankenversicherung musste bisher von Beamten in vollem Umfang selbst getragen werden. Mit dem vom rot-grünen Senat beschlossenen Reformvorschlag wird nun die hamburgische Beihilfe GKV-kompatibel ausgestaltet. Die Beihilfereform sei ein wichtiger Schritt zur Gleichbehandlung der Beamten, betonte Hamburgs Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks (SPD). Nun sei es „an der Zeit“, dass Beamte bundesweit von der Möglichkeit Gebrauch machen könnten. Die Regelung in Hamburg richtet sich in erster Linie an bereits gesetzlich versicherte und neue Beamte. Für langjährige in der PKV versicherte Beamte ist ein Wechsel aufgrund des derzeitigen Krankenversicherungsrechts nicht möglich. Die Wahl der Pauschale statt individueller Beihilfe ist freiwillig, aber endgültig. Einen Wechsel zurück ist nicht vorgesehen. dpa/may
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