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Telematikinfrastruktur: Erster Anbieter erhält Zulassung für Praxisausweis


Die Bundesdruckerei hat als erster Produzent der elektronischen Praxisausweise (SMC-B) die Zulassung erhalten. Darauf hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hingewiesen. Vertragsarzt- und Vertragspsychotherapeutenpraxen ist es damit möglich, sich an die Telematikinfrastruktur (TI) anzuschließen. Er freue sich, dass mit dem Praxisausweis das letzte Puzzleteil für die Anbindung an die Telematikinfrastruktur zur Verfügung gestellt werden könne, sagte KBV-Vorstandsmitglied Dr. rer. soc. Thomas Kriedel. Zugleich empfahl er den Ärzten, bei der Implementierung der TI einen kühlen Kopf zu bewahren und abzuwarten, wie sich der Markt entwickele. Die Fristverlängerung für die Einführung des Versichertenstammdatenmanagements, die den Bundesrat passiert habe, gebe dafür den nötigen Spielraum, sagte er auf der Vertreterversammlung der KBV. Die Ärzte hätten bis Ende 2018 Zeit, die gesetzlichen Vorgaben umzusetzen. Weitere Zulassungen für Anbieter von Praxisausweisen erwartet die KBV Anfang 2018. Der Praxisausweis ist eine Komponente der technischen Voraussetzungen, die für die Anbindung an die TI notwendig sind. Dieser ermöglicht es den Praxen, sich gegenüber dem digitalen Gesundheitsnetzwerk sicher zu authentifizieren. Beantragen können Praxen den Ausweis grundsätzlich bei zugelassenen Kartenherstellern. Der Anbieter holt bei der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung die Bestätigung darüber ein, dass der Antragsteller tatsächlich Vertragsarzt oder -psychotherapeut ist und Anspruch auf einen Praxisausweis hat. Die TI hat zum Ziel, alle Beteiligten im Gesundheitswesen wie Ärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser, Apotheken, Krankenkassen miteinander zu vernetzen. Nach dem E-Health-Gesetz sollen alle Praxen bis zum 1. Januar 2019 an die TI angeschlossen sein. EB
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