BEKANNTGABEN DER HERAUSGEBER: Kassenärztliche Bundesvereinigung
Artikel 1 – 9. Änderung der Vereinbarung über den Einsatz des Blankoformularbedruckungs-Verfahrens zur Herstellung und Bedruckung von Vordrucken für die vertragsärztliche Versorgung vom 1. Oktober 2014, Artikel 2 und Inkrafttreten


Bekanntmachungen
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung, K.d.ö.R., Berlin – einerseits – und der GKV-Spitzenverband (Spitzenverband Bund der Krankenkassen), K.d.ö.R., Berlin – andererseits – vereinbaren Folgendes:
Artikel 1
9. Änderung der Vereinbarung über den Einsatz des Blankoformularbedruckungs-Verfahrens zur Herstellung und Bedruckung von Vordrucken für die vertragsärztliche Versorgung vom 1. Oktober 2014
(Anlage 2a BMV-Ä)
1. In Kapitel 1.1 wird Abschnitt 1.1.15 wie folgt geändert:
„Jede zertifizierte Software erhält eine Prüfnummer (PRF.NR.). Diese ist am unteren rechten Formularrand gemäß der in Kapitel 2 enthaltenen Muster anzugeben. Die technischen Einzelheiten können dem „Technischen Handbuch Blankoformularbedruckung“ in der jeweils gültigen Fassung entnommen werden.“
2. In der Übersicht in Kapitel 1.4 werden die Einträge zu Muster 18/E wie folgt geändert:
„
“
3. Die Nummern 2.1 sowie 2.1.8 bis 2.1.11 werden wie folgt geändert:
„2.1 Muster 1/E: Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (Stand: 1.2018)
2.1.8 Muster 1a/E
2.1.9 Muster 1b/E
2.1.10 Muster 1c/E
2.1.11 Muster 1d/E
4. Die Nummern 2.18 sowie 2.18.7 und 2.18.8 werden wie folgt geändert:
„2.18 Muster 18/E: Heilmittelverordnung (Ergotherapie/Ernährungstherapie) (Stand: 1.2018)1
2.18.7 Muster 18.1/E
2.18.8 Muster 18.2/E:
5. Die Nummer 2.56.7 wird wie folgt geändert:
„2.56.7 Muster 56.2/E
6. Kapitel 4 wird wie folgt eingeführt
„4. Protokollnotizen
Protokollnotiz zu Nummer 1.1.6
Übergangsregelung zur Umstellung der Formular-Muster auf PDF-Format:
Die Vertragspartner sind sich darüber einig, dass vom 01.01.2018 bis zum 01.01.2019 den Softwarehäusern die Muster zusätzlich im PDF-Format zur Verfügung gestellt werden. Ab dem 01.01.2019 werden Muster ausschließlich im PDF-Format zur Verfügung gestellt.
In den PDF-Versionen entfällt im unteren Bereich der Muster der Satz „Dieses Formular wurde mittels Laserdrucker in der Arztpraxis erzeugt.“ Zudem wird „KBV-PRF-NR.“ durch „PRF-NR.“ ersetzt. Nr. 1.1.15 gilt unbenommen. Im Übergangszeitraum dürfen abweichend von Nr. 1.1.7 und 1.2.2 für die Erstellung der vertragsärztlichen Formulare mittels Blankoformularbedruckung neben den in Kapitel 2 dieser Vereinbarung enthaltenen Vordruckmuster auch die inhaltlich modifizierten PDF-Versionen genutzt werden.“
Artikel 2
Inkrafttreten
Die Änderungen treten mit Wirkung zum 01.01.2018 in Kraft.
Berlin, den 27.10.2017
Kassenärztliche Bundesvereinigung, K.d.ö.R., Berlin
GKV-Spitzenverband, K.d.ö.R., Berlin
1 Das Inhaltsverzeichnis ändert sich entsprechend.
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