BEKANNTGABEN DER HERAUSGEBER: Kassenärztliche Bundesvereinigung
Nichtbeanstandung von Beschlüssen des Bewertungsausschusses gemäß § 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V sowie des Erweiterten Bewertungsausschusses gemäß § 87 Abs. 4 SGB V


Mitteilungen
Nichtbeanstandung von Beschlüssen des Bewertungsausschusses
gemäß § 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V sowie des Erweiterten Bewertungsausschusses gemäß § 87 Abs. 4 SGB V
Die Beschlüsse der 394, 395., 396., 399., 401., 403., 404., 405. und 406. Sitzung des Bewertungsausschusses (schriftliche Beschlussfassung) und der 397., 398. und 402. Sitzung des Bewertungsausschusses (Präsenzsitzung) sowie der 50. und 52. Sitzung des Erweiterten Bewertungsausschusses (Präsenzsitzung) wurden im Deutschen Ärzteblatt mit dem Hinweis auf die Möglichkeit zur Beanstandung durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) gemäß § 87 Absatz 6 Satz 2 SGB V veröffentlicht. Die vorgenannten Beschlüsse wurden vom BMG nicht beanstandet.
Die Beschlüsse des Bewertungsausschusses in seiner 400. Sitzung (Präsenzsitzung) wurden ebenfalls nicht beanstandet. Die in der 400. Sitzung beschlossene Verfahrensordnung des Bewertungsausschusses bedarf gemäß § 87 Abs. 3e Satz 2 SGB V der Genehmigung durch das Bundesministerium für Gesundheit. Diese liegt bislang noch nicht vor.
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