BEKANNTGABEN DER HERAUSGEBER: Bundesärztekammer
Änderung der Richtlinie gemäß § 16 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 a) und b) TPG zur medizinischen Beurteilung von Organspendern und zur Konservierung von Spenderorganen (Richtlinie Empfängerschutz) – 1. Lesung


Bekanntmachungen
Gegenwärtig wird die Richtlinie der Bundesärztekammer gemäß § 16 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 a) und b) TPG zur medizinischen Beurteilung von Organspendern und zur Konservierung von Spenderorganen überarbeitet. Der Richtlinienänderungsvorschlag kann auf der Internetpräsenz der Bundesärztekammer unter folgendem Link eingesehen werden:
www.bundesaerztekammer.de/fileadmin/user_upload/downloads/pdf-Ordner/Transplantation/RiliEmpfaengerschutzENTWURFStellungnahmefrist20180316.pdf
Gemäß § 10 Abs. 1 des Statuts der Ständigen Kommission Organtransplantation der Bundesärztekammer besteht die Möglichkeit der Stellungnahme bei Richtlinienänderungen.
Wir bitten Sie, etwaige Eingaben bis zum 16.03.2018 an folgende Adresse zu richten: transplantationsmedizin@baek.de.
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