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Frühe Nutzenbewertung: Ausweitung auf Krankenhausarzneimittel


Arzneimittel, die ausschließlich auf den stationären Versorgungsbereich beschränkt sind, werden künftig einer frühen Nutzenbewertung unterzogen. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) mitgeteilt. Der Ausschuss beruft sich auf Änderungen durch das Arzneimittel-Versorgungsstärkungsgesetz (AMVSG). Maßgeblicher Grund für die Entscheidung sei, dass der Gesetzgeber mit dem AMVSG endgültig klargestellt habe, dass der Erstattungsbetrag für Arzneimittel auch für den stationären Versorgungsbereich als Höchstpreis Geltung beanspruche, erklärte der G-BA. Parallel zu der gesetzlichen Klarstellung hat der G-BA ein Verfahren zur Anpassung seiner Verfahrensordnung eingeleitet, das in Kürze abgeschlossen sein soll. Um Transparenz zu gewährleisten, erhielten betroffene Unternehmen frühzeitig entsprechende Hinweise, hieß es. EB
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