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E-Health: Einheitliche elektronische Patientenakte angemahnt


Die elektronische Patientenakte muss aus Sicht der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) einheitliche Standards haben. „Für uns ist ganz wichtig, es kann nur eine Patientenakte geben – eine Technik und eine inhaltliche Gestaltung“, sagte KBV-Vorstandsmitglied Dr. rer. soc. Thomas Kriedel kürzlich in einem Interview von KV.on.
Für ihn ist aber denkbar, dass es auf der Grundlage einheitlicher Standards verschiedene elektronische Patientenakten (ePA) geben könnte, zum Beispiel der Krankenkassen. Entscheidend sei allerdings, dass die Akten strukturell gleich aufgebaut seien. Er verwies in diesem Zusammenhang darauf, dass die ePA unbedingt von der gematik – Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte zertifiziert werden müssten. Danach dürften nur Anbieter, die die Voraussetzungen erfüllten, eine solche Akte bereitstellen. Die KBV plant nach den Worten Kriedels keine eigene elektronische Patientenakte. Dazu gebe es keine Rechtsgrundlage. Zudem stelle sich die Frage, „ob aus Versichertengeldern, aus Honoraren der Vertragsärzte so etwas entwickelt werden sollte“. hil
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