BRIEFE
Sozialpsychiatrie: Vergütung lange nicht geändert


In dem Artikel wird der KBV-Vorsitzende mit der Aussage zitiert, dass das Vergütungsniveau der Sozialpsychiatrievereinbarung (SPV) dem von 2009 entspreche. Das ist zwar richtig. Aber richtig ist auch, dass die Vergütung seit 1994 – nämlich seit ihrer Einführung – nicht geändert wurde. Allerdings wurde 2009 die SPV in den Bundesmantelvertrag aufgenommen, nachdem damals zunächst drohte, dass sie abgeschafft würde.
Dr. med. Martin Genau, 50668 Köln
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