MANAGEMENT
Ambulante Versorgung: Intravitreale Medikamentengabe wird besser vergütet


Die Leistungen der intravitrealen Medikamentengabe werden rückwirkend zum 1. Januar 2018 höher bewertet. Damit wird vor allem die Beratung und Betreuung der Patienten deutlich besser vergütet. Einen entsprechenden Beschluss hat der Bewertungsausschuss gefasst.
Für den ambulanten Eingriff pro Auge einschließlich einer einmaligen Nachsorge können die Vertragsärzte nunmehr rund 193 Euro (zuvor rund 181 Euro) abrechnen. Wird die intravitreale Medikamentengabe (IVM) an beiden Augen vorgenommen – ebenfalls einschließlich der einmaligen Nachsorge – wird die IVM mit rund 264 Euro (bisher rund 245 Euro) vergütet. Bei mehreren Nachsorgeuntersuchungen nach einem Eingriff erhöht sich die Summe der Vergütung. Allein die Zusatzpauschale (Gebührenordnungspositionen 06334 und 06335) für die Betreuung eines Patienten nach einem intraokularen Eingriff steigt um etwa 30 Prozent.
Die IVM-Leistungen waren im Oktober 2014 in den Einheitlichen Bewertungsmaßstab aufgenommen worden. Sie können bei Augenerkrankungen wie der feuchten altersbedingten Makuladegeneration angewendet werden. Wollen Vertragsärzte IVM-Leistungen durchführen und abrechnen, benötigen sie eine Genehmigung ihrer Kassenärztlichen Vereinigung und müssen die Gebietsbezeichnung „Augenheilkunde“ führen.
Bei Einführung der IVM-Leistungen hatten die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der GKV-Spitzenverband vereinbart, die Bewertung zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen. Eine weitere Überprüfung soll in zwei Jahren stattfinden, sodass die jetzt festgelegten Punktzahlen zunächst bis zum 31. Dezember 2019 gelten. Parallel soll das Institut des Bewertungsausschusses bis zum 30. September 2019 analysieren, warum das erwartete Punktzahlvolumen in den Jahren 2015 und 2016 nicht ausgeschöpft wurde. EB
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