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Gemeinsamer Bundesausschuss: Vierfach-Grippeimpfstoff im April auf der Tagesordnung


Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) will am 5. April entscheiden, ob der Vierfach-Grippeimpfstoff eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung wird. Das hat der G-BA auf Anfrage erklärt. Damit halte man die vom Gesetzgeber vorgegebene dreimonatige Frist für eine Entscheidung ein, hieß es. Hintergrund ist die zum 11. Januar 2018 geänderte Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission beim Robert Koch-Institut. Die Krankenkassen werden damit voraussichtlich nicht mehr in dieser Grippesaison automatisch die Kosten für den Vierfach-Grippeimpfstoff übernehmen müssen. Im April ist die Saison weitgehend beendet. Allerdings übernehmen eine Reihe von Kassen freiwillig die Kosten für die Vierfachimpfung. Die Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Ingrid Fischbach (CDU), hatte den G-BA im Januar aufgefordert, zeitnah über die geänderte Empfehlung zu entscheiden. may
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