ArchivDeutsches Ärzteblatt10/2018KBV-Vertreterversammlung: Für ein Ende der Budgetierung

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KBV-Vertreterversammlung: Für ein Ende der Budgetierung

Korzilius, Heike

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450 Millionen Euro jährlich müssten die Krankenkassen zusätzlich zahlen, um die ärztlichen Grundleistungen ohne Abstaffelung zu vergüten, rechnet die KBV vor. Bei einem Finanzpolster von 28 Milliarden Euro sei das möglich, ohne dass die Beiträge der Versicherten stiegen.

Fotos: Georg J. Lopata
Fotos: Georg J. Lopata

Als die 60 Mitglieder der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) am 2. März zu ihrer Sitzung zusammenkamen, lag das Mitgliedervotum der SPD zur Neuauflage einer Großen Koalition noch nicht vor. Entsprechend knapp fiel die Auseinandersetzung mit den Inhalten des Koalitionsvertrags von Union und SPD aus. Viele Punkte darin blieben schwammig und vage, sagte der KBV-Vorstandsvorsitzende, Dr. med. Andreas Gassen. Empört habe ihn jedoch die Debatte über eine angebliche Zweiklassenmedizin in Deutschland, wie sie am Rande der Koalitionsverhandlungen geführt wurde. Da habe ein Politiker sinngemäß in die laufenden Kameras gesprochen, es könne nicht sein, dass ein Kassenpatient, der eine schwere Erkrankung habe, nicht ordentlich behandelt werde, nur weil er Kassenpatient sei. „Das ist ein Schlag ins Gesicht aller, die sich nach bestem Wissen und Gewissen im Gesundheitswesen engagieren“, sagte Gassen.

Die Versorgung in Deutschland sei gut, betonte der KBV-Vorsitzende. Die Wartezeiten auf einen Termin beim Facharzt seien im internationalen Vergleich extrem niedrig, die Zahl der Arztbesuche mit 18 pro Jahr dagegen extrem hoch. „In der Politik fehlt die Bereitschaft, die Eigenverantwortung der Patienten zu stärken. Sie hat keine Idee, wie man auf die gefühlten Probleme reagieren könnte“, erklärte Gassen. Seiner Ansicht nach kann die Lösung nur von denjenigen kommen, die die medizinische Versorgung vor Ort gewährleisten und gestalten: von der Selbstverwaltung. Bestrebungen, diese zu schwächen, atme aber auch der Koalitionsvertrag.

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Selbstverwaltung ist gefordert

Gassen erklärte, das System der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) müsse eigene Konzepte entwickeln und Antworten geben. Als Handlungsfelder nannte er insbesondere die Notfallversorgung, die intersektorale Versorgung, die Laborreform und die Digitalisierung.

Als unabdingbar bezeichnete Gassen das Ende der Budgetierung bei den ärztlichen Leistungen. Das sei das Grundproblem der ambulanten Versorgung, bleibe aber im Koalitionsvertrag ausgeklammert. „Wenn ich im Restaurant esse, bezahle ich am Ende auch die komplette Zeche – nur im Gesundheitswesen ist das nicht so. Hier prellen die gesetzlichen Krankenkassen die Zeche regelhaft“, kritisierte der KBV-Chef. Er forderte, als ersten und wichtigsten Schritt die ärztlichen Grundleistungen aus der Budgetierung herauszunehmen. Gassen zufolge liegen die jährlichen Ausgaben im Gesundheitssystem bei 375 Milliarden Euro. 28 Milliarden Euro betrage das aktuelle Finanzpolster der gesetzlichen Krankenversicherung. „Mit nur 450 Millionen pro Jahr könnten die Grundleistungen ausbudgetiert werden. Worauf warten wir noch?“, fragte er. Gassen kündigte an, die KBV wolle das Thema nach der Regierungsbildung „forciert“ angehen. Als positiv wertete er, dass in der Politik „erste Signale des Verständnisses“ für diese Position aufkeimten.

Statt derart zentrale Probleme anzugehen, enthalte der Koalitionsvertrag Vorschriften, wann und wie die niedergelassenen Ärzte zu arbeiten hätten, sagte der KBV-Vorsitzende mit Blick auf die Forderung von Union und SPD, die Sprechstundenzeiten von derzeit 20 auf 25 Stunden auszuweiten. Gassen bezeichnete das als „unzumutbaren Eingriff“ in die Arbeitszeitgestaltung von Freiberuflern. Es sei lächerlich zu fordern, dass die Ärzte noch mehr Leistungen anbieten sollten, wenn schon heute zehn bis 20 Prozent nicht vergütet würden. Die geltende Mindestsprechstundenzeit sei Teil des Bundesmantelvertrags Ärzte, den die KBV und der GKV-Spitzenverband vereinbart hätten. An ihr orientierten sich unter anderem der Einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM) und der kalkulatorische Arztlohn. „Ein Eingriff in diese Konstruktion hat enorme Auswirkungen an vielen Stellen der Versorgung“, warnte Gassen. Bei einer durchschnittlichen Arbeitszeit von 52 Stunden pro Woche stelle sich außerdem die Frage, wo die Vertragsärzte die zusätzlichen fünf Sprechstunden hernehmen sollten. „Die Politiker haben keine Ahnung von der Arbeitsbelastung der Ärzte“, erklärte Gassen. Die Zeit außerhalb der Sprechstunde verbrächten diese nicht auf dem Golfplatz, sondern mit Heim- und Hausbesuchen, Diagnostik, ambulanten Operationen oder der Praxisorganisation. Jeder Arzt verbringe rund 350 Stunden im Jahr mit Bürokratie, die für ärztliche Tätig

„Irrglaube vom Gesundheitssystem in der Krise“: Die KBV-Vorstände Stephan Hofmeister (links) und Andreas Gassen forderten die Politik auf, den Handlungsspielraum der Selbstverwaltung zu erhalten.
„Irrglaube vom Gesundheitssystem in der Krise“: Die KBV-Vorstände Stephan Hofmeister (links) und Andreas Gassen forderten die Politik auf, den Handlungsspielraum der Selbstverwaltung zu erhalten.
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Ähnlich wie Gassen kritisierte auch dessen Vorstandskollege Dr. med. Stephan Hofmeister den „Irrglauben vom Gesundheitssystem in der Krise“, wie ihn die derzeitige politische Debatte befeuere. Beispiel Notfallversorgung: Hofmeister machte für die überfüllten Notfallambulanzen der Krankenhäuser in erster Linie die ungesteuerte Inanspruchnahme durch die Patienten verantwortlich. Zugleich versuchte er, das Ganze in Relation zu setzen: Man spreche hier über 20 Millionen Notfälle jährlich, von denen die niedergelassenen Ärzte in ihren Praxen die Hälfte versorgten. Angesichts von 600 Millionen ambulanten Behandlungsfällen im Jahr sei das ein Bruchteil der Versorgung. An diesem kleinen Teil entscheide sich aber, wie das KV-System in den kommenden Jahren aufgestellt sein werde. Hofmeister plädierte dafür, hier eigene Lösungen voranzutreiben. „Die Selbstverwaltung hat eine Menge konstruktiver Angebote. Man sollte uns aber auch machen lassen“, sagte er.

Um die Fehlinanspruchnahme der Notfallambulanzen zu verhindern, soll nach dem Willen der KBV die bundeseinheitliche Rufnummer 116 117 ausgebaut werden. Flankiert werden soll sie von der Bereitschafts- und Notfall-App, die die KBV entwickelt hat, der Webseite www.116117.info.de und der Bundesarztsuche-App. Mit der 116 117 müsse ein leistungsfähiges, technisch einwandfrei funktionierendes Angebot geschaffen werden mit kurzen Wartezeiten für die Anrufer, forderte Hofmeister. Erfahrungen aus der Schweiz zeigten, dass durch den Einsatz erfahrener Dispatcher 30 Prozent der Anrufer bereits am Telefon die Hilfe erhalten könnten, die sie benötigten. Die KBV habe das Zentralinstitut für die Kassenärztliche Versorgung und das AQUA-Institut beauftragt, dieses System auf die deutschen Bedingungen anzupassen. „Wir werden die ersten sein, die bei der Telefontriage liefern können“, sagte Hofmeister. Doch zunächst gelte es, die 116 117 einer breiten Öffentlichkeit bekannt zu machen. Umfragen hätten hier noch Defizite aufgezeigt. Für eine große, auf drei Jahre angelegte Werbekampagne bewilligte die Vertreterversammlung zehn Millionen Euro.

Kooperation mit Klinikärzten

Darüber hinaus sprach sich Hofmeister für den weiteren Ausbau der Bereitschaftsdienstangebote und Portalpraxen aus. Hier komme es auf Kooperationen mit den Krankenhausärzten an. Allerdings könnten nicht an sämtlichen 1 600 Krankenhäusern, die zurzeit an der Notfallversorgung teilnähmen, Notfallpraxen eingerichtet werden. Das sei weder personell noch finanziell leistbar. „Da wird es schmerzhafte Entscheidungen geben müssen“, sagte Hofmeister. Er warnte zudem davor, die Notfallversorgung, wie vom Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen vorgeschlagen, in einen dritten Sektor auszulagern. „Das wäre das Gegenteil von kooperativer Zusammenarbeit“, warnte der KBV-Vize.

Mit Blick auf den designierten Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) äußerten sich sowohl Hofmeister als auch Gassen vorsichtig optimistisch. Spahn kenne sich fachlich aus und vertrete einen konservativen Wertekanon, in dem unternehmerische Unabhängigkeit und die Autonomie des freien Berufs eine zentrale Rolle spielten. Am Ende der Vertreterversammlung sprachen sich deren Mitglieder in einer Resolution gegen Eingriffe in die ärztliche Selbstverwaltung aus und forderten die Politik auf, deren Handlungsspielräume zu erhalten. Heike Korzilius

Aufarbeitung der KBV-Geschichte

Die Geschichte der Vorgängerorganisation der heutigen KBV, die Kassenärztliche Vereinigung Deutschland (KVD), soll nun aufgearbeitet werden. Die Vertreterversammlung hat den Vorstand beauftragt, mit der TU Berlin einen entsprechenden Kooperationsvertrag abzuschließen. Dabei sollen Wissenschaftler des Zentrums für Antisemitismusforschung unter der Leiterin Prof. Dr. phil. Stefanie Schüler-Springorum die Akten und Unterlagen aus der Zeit ab 1933 und 1935 (Eingliederung der KVD in die Reichsärztekammer) systematisch sichten. Ebenso sollen die Inhalte in den damaligen Kontext gestellt werden. Publikationen sowie ein Visualisierungsprojekt sind geplant. Das Projekt soll insgesamt drei Jahre laufen und pro Jahr 76 000 Euro kosten. Die Leitung des Projektes hat Prof. Dr. phil. Samuel Salzborn inne. Der Beschluss geht zurück auf einen Antrag aus der Vertreterversammlung vom Dezember 2017, wonach der Vorstand ein neues Konzept zur Aufarbeitung der eigenen Geschichte vorlegen sollte. Damit wurde auch die Beteiligung an dem Projekt „Lern- und Gedenkort Alt Rehse“ nicht fortgeführt. bee

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