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Sterbehilfegesetz: Bundesverfassungsgericht lehnt Richter wegen Befangenheit ab


Das Bundesverfassungsgericht wird ohne Richter Peter Müller über die Verfassungsbeschwerden gegen das neue Sterbehilfegesetz entscheiden. Dies teilte der Zweite Senat des Gerichts in Karlsruhe mit. Das Gericht gab damit der Klage eines Sterbehilfevereins Recht, der Müller in dem Verfahren als befangen und parteiisch ansieht. Vor seiner Ernennung zum Verfassungsrichter im Jahr 2011 hatte Müller als saarländischer Ministerpräsident 2006 einen Gesetzesentwurf zum Verbot von gewerbsmäßiger Sterbehilfe in den Bundesrat eingebracht. Dieser fand keine Mehrheit, wurde aber inhaltlich beim nun gültigen Sterbehilfegesetz 2015 aufgegriffen. Zudem wandte sich Müller gegen jede Form aktiver Sterbehilfe. Das Bundesverfassungsgericht betonte, der Ausschluss Müllers bedeute nicht, dass eine tatsächliche Voreingenommenheit vorliege. Eine „berechtige Besorgnis der Befangenheit“ reiche aber aus. Verfahrensbeteiligte könnten bei einer „vernünftigen Würdigung aller Umstände“ an der Unparteilichkeit Müllers zweifeln. kna
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