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Heil- und Hilfsmittel: Aufsicht stoppt Ausschreibungen von Barmer und DAK-Gesundheit


Im Streit um Heil- und Hilfsmittelausschreibungen der Barmer und der DAK-Gesundheit greift das Bundesversicherungsamt (BVA) hart durch. Die Aufsichtsbehörde hat die Barmer und die DAK-Gesundheit per Bescheid dazu verpflichtet, die Ausschreibung zu Atemtherapiegeräten und zur Stomaversorgung sofort aufzuheben und es den Krankenkassen gleichzeitig untersagt, einen Zuschlag zu vergeben. „Aus Sicht des BVA ist die von der Barmer durchgeführte Ausschreibung von CPAP-Geräten aufgrund des mit der Versorgung verbundenen hohen Dienstleistungsanteils nicht zweckmäßig“, erklärte ein BVA-Sprecher dem Deutschen Ärzteblatt (DÄ). Anfang Januar hatte das BVA angekündigt, die Ausschreibungen zu prüfen. BVA-Präsident Frank Plate äußerte bereits damals Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Ausschreibung. Die Barmer will den Bescheid des BVA nicht hinnehmen und hat Klage beim Landessozialgericht Berlin-Brandenburg eingereicht. Die Kasse ist laut BVA der Meinung, dass die Ausschreibung gesetzeskonform ist. Die Barmer wollte sich auf Nachfrage nicht äußern. Den Vorwurf, bei Heil- und Hilfsmitteln auf Kosten der Qualität zu sparen, hatte die Kasse schon im Januar zurückgewiesen. Die DAK-Gesundheit kündigte auf DÄ-Nachfrage an, gegen den Bescheid eine Anfechtungsklage zu erheben. Wie ein Sprecher betonte, gehe es um eine grundsätzliche rechtliche Klärung für die gesetzliche Krankenversicherung. Diese sei „dringend erforderlich“. Er betonte, die Vorgaben des GKV-Spitzenverbands und des Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetzes seien eingehalten worden. Sozialgerichte und die Vergabekammer des Bundes hätten die Ausschreibung nicht beanstandet. may
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