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Versandhandelsverbot: Meinungsbildung nicht abgeschlossen
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Ob das im Koalitionsvertrag enthaltene Versandhandelsverbot für verschreibungspflichtige Medikamente umgesetzt wird, ist offenbar noch unklar. „Der Meinungsbildungsprozess über die Umsetzung der Koalitionsvereinbarung ist zu diesem Punkt noch nicht abgeschlossen“, heißt es in einer Antwort der Regierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen-Bundestagsfraktion. Grundlage für die Meinungsbildung sei die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 19. Oktober 2016. Der EuGH hatte entschieden, dass die in Deutschland geltende Preisbindung für rezeptpflichtige Medikamente die ausländischen Versandapotheken benachteiligt und gegen EU-Recht verstößt. So werde ausländischen Apotheken über die Festpreise der Zugang zum deutschen Markt erschwert. Dieses Handelshemmnis sei nicht gerechtfertigt. Eine mögliche Konsequenz aus dem Urteil wäre neben einem Versandhandelsverbot die Aufhebung der Preisbindung auch für rezeptpflichtige Arzneimittel. hib/EB
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