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Strukturzuschlag: Psychotherapeuten ziehen vors Verfassungsgericht
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Mit der Systematik der Strukturzuschläge für die Einstellung von Personal in Praxen muss sich das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) befassen. Wie die Deutsche PsychotherapeutenVereinigung (DPtV) und der Bundesverband der Vertragspsychotherapeuten (bvvp) mitteilten, haben Musterkläger Verfassungsbeschwerden eingereicht.
Hintergrund ist ein Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 11. Oktober des vergangenen Jahres. Dieses hatte für rechtens erklärt, dass nur überdurchschnittlich ausgelastete Praxen den Strukturzuschlag erhalten können. Das BSG sei damit von seiner bisherigen Rechtsprechung zur angemessenen Vergütung psychotherapeutischer Leistungen abgewichen, die eine einheitliche Vergütung je Zeiteinheit vorsah (Az.: B 6 KA 35/17 R), wie DPtV und bvvp erklärten. Die Bundesvorsitzende der DPtV, Barbara Lubisch, sprach von einer Ungleichbehandlung der psychotherapeutisch tätigen Fachgruppen. Diese führe zu erheblichen finanziellen Nachteilen für die Psychotherapeuten. Die Ungleichbehandlung wollen die Verbände nun verfassungsrechtlich klären lassen. may/EB
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