BRIEFE
Debatte um § 219 a: Geltendes Recht


Ungeachtet der persönlichen Einstellung zum § 219 a StGB und ungeachtet der Tatsache, dass er vielleicht bald geändert werden wird, so ist er doch immer noch geltendes Recht. Und da spielt es keine Rolle, ob ich einen Paragrafen mag oder nicht, ob ich den Übertreter/die Übertreterin oder deren Absichten mag. So einfältig es klingt, aber sage mir einer, dass das nicht so ist – in einem Rechtsstaat.
Beim Lesen dieses Artikels jedoch gewinnt man schnell den Eindruck, dass, um im Bild zu sprechen, diejenigen, welche die rote Ampel ignorieren, Opfer einer Kampagne seien, und diejenigen, welche die Einhaltung des Stoppzeichens einfordern, böswillige Aktivisten, ach nein, schlimmer noch „Lebensretter“ sind.
Na wenn das so ist, braucht man sich ja mit den Argumenten von „klaren Abtreibungsgegnern“ nicht mehr auseinanderzusetzen. Die haben nämlich welche: juristische, medizinische, soziologische, ethische. Auch dafür sollte die Überschrift des Beitrags gelten: „Schweigen soll keine Option sein.“
Dipl. Med. Wolfgang Bossek, 01945 Ruhland
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