BEKANNTGABEN DER HERAUSGEBER: Kassenärztliche Bundesvereinigung
Veröffentlichung der Gehälter der Vorstände der Kassenärztlichen Vereinigungen und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung


Korrektur
Im Zusammenhang mit den in den amtlichen Bekanntmachungen in der Ausgabe des Deutschen Ärzteblatts vom 2. März 2018, S. 405 ff. nach § 79 Abs. 4 SGB V veröffentlichten Gehälter der auf 6 Jahre gewählten hauptamtlichen Vorstände der Kassenärztlichen Vereinigungen und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung wurde für die Grundvergütung der stellv. Vorstandsvorsitzenden der KV Sachsen aufgrund eines Übertragungsfehlers ein unzutreffender Betrag genannt. Darüber hinaus wurde die Grundvergütung des dritten Vorstandsmitglieds der KV Bayerns sowie die vertragliche Sonderregelung der beiden Vorstandsmitglieder der KV Sachsen-Anhalt unzutreffend abgebildet. Bei der KV Berlin fehlte die Ziele eines Vorstandsmitgliedes, das seit dem 01.19.2017 im Amt ist. Außerdem fehlte beim stellv. Vorstandsvorsitzenden der KV Rheinland-Pfalz (Amtszeit ab dem 30.1.2017) der Hinweis, dass kein Dienstwagen zur privaten Nutzung zur Verfügung gestellt wird. Schließlich fehlte beim stellv. Vorstandsvorsitzenden der KV Schleswig-Holstein der Zuschuss zur privaten Versorgung. Die entsprechenden Daten werden daher erneut veröffentlicht. Zu den Erläuterungen verweisen wir auf S. 405 der Ausgabe vom 2. März 2018.
KBV, Berlin März 2018
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