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Bundesministerium für Gesundheit: FDP fordert Veröffentlichung von Rechtsgutachten


Aus der FDP-Bundestagsfraktion wird die Forderung nach der Veröffentlichung von drei Rechtsgutachten zum Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) laut. Der Parlamentarier Andrew Ullmann hatte sich in einer Kleinen Anfrage beim Bundesgesundheitsministerium (BMG) unter anderem erkundigt, wann das BMG die seit Dezember 2017 vorliegenden Gutachten veröffentlicht. „Die Prüfung der in den Gutachten behandelten Fragestellungen und weiterführende Entscheidungen vor dem Hintergrund der Ergebnisse dieser Prüfung obliegen der Bundesregierung“, schreibt daraufhin Staatssekretär Thomas Gebhart in der Antwort. Er weist darauf hin, dass die Gutachten „die Bandbreite der in den Rechtswissenschaften vertretenen Positionen hinsichtlich der verfassungsrechtlichen Legitimation des G-BA“ widerspiegeln. Ullmann mahnt, die Gutachten dem Bundestag „unverzüglich und vollständig“ zur Verfügung zu stellen. Die Beantwortungstaktik könne nur bedeuten, dass die Ergebnisse eine nicht zufriedenstellende Rechtslage offenbarten und die Regierung damit nicht umzugehen wisse. Hintergrund der Aufträge für die Gutachten ist ein Beschluss des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2015. In den Ausführungen wurde Zweifel angedeutet, dass der G-BA möglicherweise für einige Beschlüsse verfassungsrechtlich nicht ausreichend legitimiert ist. Der damalige Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) hatte die Gutachten in Auftrag gegeben. bee
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