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Datenschutz-Grundverordnung: Selbstverwaltung sorgt sich um Bußgeldtatbestand


Die Bundesregierung plant, bei Verstößen gegen die Datenschutz-Grundverordnung der EU künftig die Verbände der gemeinsamen Selbstverwaltung zu belangen und einen Bußgeldtatbestand im Sozialgesetzbuch (SGB) V einzuführen. Demzufolge würden bei Verstößen bis zu 20 Millionen Euro Geldstrafe fällig. Behörden und sonstige öffentliche Stellen sind von der Bußgeldregelung ausgenommen. Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und GKV-Spitzenverband bezeichneten die angedachte Ausnahmeregelung als „unverhältnismäßig“. Sie fordern eine Gleichbehandlung und warnen vor den Folgen. Im Extremfall könnte durch einen einzigen Verstoß gegen den Datenschutz die betroffene Körperschaft „in ihrer wirtschaftlichen Existenz und letztlich in der Wahrnehmung ihrer gesetzlichen Aufgaben bedroht sein“, schreiben die Organisationen in einem Brief an Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU). Sie mahnten, die EU-Verordnung mit Augenmaß umzusetzen. may
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