BEKANNTGABEN DER HERAUSGEBER: Kassenärztliche Bundesvereinigung
Mitteilungen


Der Bewertungsausschuss gemäß § 87 Absatz 1 Satz 1 SGB V hat in seiner 418. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung) einen Rahmenbeschluss zur Anpassung der Behandlungsbedarfe der Jahre 2018 und 2019 aufgrund von § 291f Abs. 1 SGB V mit Wirkung zum 1. April 2018 gefasst.
Der Beschluss sowie die entscheidungserheblichen Gründe zu diesem Beschluss sind auf der Internetseite des Instituts des Bewertungsausschusses unter www.institut-ba.de veröffentlicht.
Hinweis:
Gemäß § 87 Absatz 6 Satz 2 SGB V kann das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) innerhalb von zwei Monaten den Beschluss beanstanden.
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