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Rezeptpflichtige Arzneimittel: CDU denkt über Alternativen zum Versandhandelsverbot nach


Die CDU scheint von dem geplanten Versandhandelsverbot für verschreibungspflichtige Medikamente abzurücken. Der Stillstand bei der Umsetzung des Versandhandelsverbots verschaffe den Versandhändlern aus der EU Wettbewerbsvorteile zulasten von Versand- und Präsenzapotheken, sagte der stellvertretende gesundheitspolitische Sprecher der CDU, Michael Hennrich, der Deutschen Apothekerzeitung. 2016 hatte der Europäische Gerichtshof entschieden, dass sich ausländische Versandapotheken nicht an die in Deutschland geltenden einheitlichen Abgabepreise für verschreibungspflichtige Medikamente halten müssen. Damit dürfen sie im Gegensatz zu deutschen Apotheken Kunden Rabatte geben. Statt eines Versandverbots schlägt Hennrich vor, dass EU-Versandapotheken, die verschreibungspflichtige Arzneimittel an Kunden in Deutschland versenden wollen, verpflichtend Versorgungsverträge mit Kassen schließen müssen. So würden Rabatteinsparungen, die die Versandapotheken gewähren, der Solidargemeinschaft zufließen. Die Kassen will Hennrich verpflichten, die Einsparungen in die Unterstützung ländlicher Apotheken sowie innovativer Versorgungsmodelle zu investieren. Die Grünen nannten die Idee „rechtlich ebenso fragwürdig wie ein Versandverbot“. HK
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