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Psychotherapie: Private Krankenversicherung bietet keine Vorteile


Privatpatienten sind in der Psychotherapie oftmals benachteiligt. Darauf hat der Bundesverband der Vertragspsychotherapeuten (bvvp) hingewiesen. Für den Fall, dass PKV-Unternehmen die Kosten übernehmen, seien „die Rahmenbedingungen und Antragsverfahren viel komplizierter, enger und langwieriger“, heißt es in einer Analyse des Verbandes, in dem dieser die Vergütung der Psychotherapie von gesetzlich und privat Versicherten gegenüberstellt.
Demnach liege die Bezahlung der Einzeltherapie bei 2,3-fachem Steigerungssatz in der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) zum Teil niedriger als im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM). Das gelte etwa bei der tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie oder der analytischen Psychotherapie, wenn Strukturzuschläge hinzukommen. Für eine Einzeltherapie erhält der Psychotherapeut in der GOÄ 92,50 Euro. Im EBM wären es 89,60 Euro plus bis zu 7,62 Euro Strukturzuschlag, listet der bvvp auf.
Der Psychotherapeutenverband bemängelt auch, dass die Bezahlung der Gruppentherapie in der GOÄ zu niedrig bewertet sei. Bei vier Teilnehmern erhält der Psychotherapeut in der GOÄ 46,25 Euro je Person, im EBM sind es 75,01 Euro plus bis zu 3,19 Euro Strukturzuschlag.
In einer Welt, in der das zur Verfügung stehende Geld auch Maßstab dafür sei, wie sehr eine gesellschaftliche Aufgabe ernst genommen werde, müsse man Bundesgesundheitsminister Jens Spahn „dringend bitten, mit dafür zu sorgen, dass ausreichend Honorar für die Behandlung psychisch kranker Menschen zur Verfügung steht“, erklärte der bvvp-Vorsitzende Benedikt Waldherr. may
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