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Bedarfsplanung: 15 Minuten zum Hausarzt, 30 Minuten zum Facharzt


Mit einer vielschichtigen Mischung aus Vorschlägen haben mehrere Universitäten ein Gutachten zur künftigen Bedarfsplanung vorgelegt. Die vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) in Auftrag gegebene Untersuchung, die dem Deutschen Ärzteblatt vorliegt, stellt auf 722 Seiten Analysen dar, wie künftig eine genauere Bedarfsplanung funktionieren könnte. Zentrale Aussage ist die Erreichbarkeit: So sollten künftig 99 Prozent der Bevölkerung ihren Hausarzt innerhalb von 15 Minuten erreichen können, einen Facharzt innerhalb von 30 Minuten. Dazu gehören Urologen, Augenärzte, HNO-Ärzte, Chirurgen, Hautärzte, Orthopäden, Nervenärzte sowie Psychotherapeuten. Eine Ausnahme bilden dabei Pädiater und Gynäkologen. „Diese beiden Arztgruppen haben eine besondere wohnortnahe Relevanz, da große Bevölkerungsgruppen weniger mobil sind, aber eine relativ häufige Frequentierung erfolgt“, hießt es in der Studie, die Prof. Dr. rer. oec. Leonie Sundmacher aus München leitete.
Um Ärzte besser verteilen zu können, sollte definiert werden, „welche Basisleistungen ein Arzt einer Arztgruppe in der Grundversorgung abdecken sollte“. Die Gutachter plädieren auch für Subspezialisierungen bei den Internisten – ein Vorschlag, der auch der G-BA-Vorsitzende Prof. Josef Hecken vor einiger Zeit äußerte, bislang beim Bundesministerium für Gesundheit aber auf Ablehnung gestoßen ist.
Ebenfalls sollte der Versorgungsaufwand von niedergelassenen Ärzten besser berechnet werden können. Dazu sei es notwendig, allgemeine Kodierrichtlinien einzuführen, sowie Daten aus dem Risikostrukturausgleich „samt georeferenzierter Diagnosedaten“ wie Wohnort und Berufstätigkeit für die Bedarfsplanung zu nutzen. Bislang werden die Daten aus dem Risikostrukturausgleich nur für die Finanzströme zwischen den Krankenkassen verwendet. Die Gutachter kritisieren, dass es bundesweit kein „übergreifendes Monitoring“ über die Anwendung der Instrumente der Bedarfsplanung gibt. bee
Berg, Almut
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