MANAGEMENT
Branchenbücher: Ärzte sollten Formulare zur „Datenaktualisierung“ genau prüfen


Dubiose Branchenbuchverlage haben in den vergangenen Wochen schubartig Trickformulare an niedergelassene Ärzte geschickt, um so Geld zu machen. Auch die Ärztekammer Sachsen-Anhalt (ÄKSA) kennt die Problematik und rät Ärzten und deren Mitarbeitern, Formulare von Branchenbuchunternehmen nicht leichtfertig auszufüllen.
„Die Betreiber lassen sich immer wieder etwas Neues einfallen. Sie bauen bewusst falsche Adressdaten, eine falsche Faxnummer oder falsche Öffnungszeiten in die Formulare ein, um die Ärzte zu einer Reaktion zu bewegen“, sagte ÄKSA-Sprecher Tobias Brehme auf Anfrage des Deutschen Ärzteblattes.
Die Ärztekammer empfiehlt Ärzten, scheinbare Trickformulare dem Deutschen Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität zu melden, um möglicherweise Unterlassungserklärungen gegen solche schwarzen Schafe einzuleiten. Der Schutzverband bietet auf seiner Internetseite ein Musterschreiben an, wie man sich gegen solche Formularfallen schriftlich wehren kann. Mit den Formulierungen können Ärzte den Vertragsabschluss „wegen arglistiger Täuschung“ anfechten, geht aus dem Musterschreiben hervor.
Die Masche, mit der die dubiosen Verlage vorgehen, ist grundsätzlich ähnlich. Die Ärzte werden in Schreiben aufgefordert, ihre Daten für die Eintragung in ein Branchenverzeichnis zu aktualisieren oder zu ergänzen. Was viele nicht wissen: Erst beim genaueren Hinschauen lässt sich erkennen, dass es sich um ein Angebot handelt, das den Abschluss eines kostenpflichtigen Vertrags beinhaltet.
Die Absender verstecken die Kostenangaben absichtlich im Kleingedruckten oder am Seitenrand außerhalb des Fließtextes. Das professionell gestaltete Schreiben kann schnell zur Auffassung verleiten, dass es sich um einen bereits kostenfrei veröffentlichten Eintrag in ein Branchenbuchverzeichnis handelt, der lediglich auf seine Richtigkeit überprüft werden soll. neb
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