ArchivDeutsches Ärzteblatt20-21/2018Paragraf 219 a: Werbeverbot soll bestehen bleiben

DEUTSCHER ÄRZTETAG

Paragraf 219 a: Werbeverbot soll bestehen bleiben

Beerheide, Rebecca

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In einer sehr ernsthaften und niveauvollen Debatte beschäftigten sich die Delegierten des Deutschen Ärztetages mit dem Streit um das Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche. Das Werbeverbot soll erhalten bleiben, die Beratung für Frauen gestärkt werden.

Erik Bodendieck warb für die Beibehaltung des Werbeverbotes und für die Stärkung der Beratung.
Erik Bodendieck warb für die Beibehaltung des Werbeverbotes und für die Stärkung der Beratung.

Die Delegierten des 121. Deutschen Ärztetages haben in der Debatte um das Werbeverbot von Schwangerschaftsabbrüchen eine Stärkung der neutralen Information, der individuellen Beratung und der Hilfeleistung für Frauen in Konfliktsituationen gefordert. In einer mit großer Mehrheit angenommenen Entschließung wird gefordert, dass Ärztinnen und Ärzte in Praxen und Kliniken Rahmenbedingungen benötigen, die es ihnen ermöglichen, Zeit für die individuelle Beratung ratsuchender Frauen zu nehmen. Auch die Beratungsstellen sollen dazu verpflichtet werden, Frauen, die sich nach einer Beratung zu einem Abbruch entschließen, darüber zu informieren, welche Ärztinnen und Ärzte in der Nähe einen Abbruch durchführen. Dazu gehöre nach Ansicht der Delegierten auch eine Erläuterung, welche Verfahren des Schwangerschaftsabbruchs bei diesen Ärztinnen und Ärzten erfolgen kann.

Nach einer intensiven Diskussion hat sich der Deutsche Ärztetag auch gegen eine Streichung oder Einschränkung des Paragrafen 219 a Strafgesetzbuch ausgesprochen. Er mahnt aber maßvolle Änderungen an, damit sichergestellt wird, dass Ärztinnen und Ärzte, die sich innerhalb eines gesetzten Rahmens über ihre Bereitschaft informieren, gesetzlich zulässige Schwangerschaftsabbrüche durchzuführen, nicht bestraft werden.

In der sehr ernsthaften und zeitweise nachdenklichen Debatte – an der sich 17 Ärzte und neun Ärztinnen beteiligten – war es oft sehr still im Saal der Erfurter Messe: Vor allem die sehr persönlichen Erfahrungen von Ärzten, die Patientinnen beraten oder die Eingriffe vornehmen, sowie von betroffenen Vätern beeindruckten die Anwesenden. Dabei herrschte große Einigkeit, dass die Kriminalisierung und strafrechtliche Verurteilung von Ärztinnen und Ärzten, wie in der Vergangenheit geschehen, nicht haltbar ist. Außerdem stellten die Delegierten fest, dass es einen allgemeinen Konsens gibt, den gesellschaftlichen Kompromiss zum Paragrafen 218 aus den 1990er-Jahren nicht infrage zu stellen. Ebenso betonten viele Redner die komplizierten Situationen, in denen sich viele Frauen befinden und sich die Entscheidung nicht leicht machten. Gleiches gelte für Ärztinnen und Ärzte, die einen Abbruch durchführten.

Einige Redner widmeten sich dem unterschiedlichen Begriff von Information, der im Gesetzestext zu Paragraf 219 a angelegt ist. Dabei argumentierten einige, dass es laut Berufsordnung verboten sei, für ärztliche Leistungen zu werben, dies gelte auch, wenn es den Paragrafen nicht mehr gebe.

Den Vorschlag von BÄK-Präsident Prof. Dr. med. Frank-Ulrich Montgomery, eine zentrale Liste von Ärztinnen und Ärzten, die einen Abbruch durchführen, auf einer unabhängigen Internetplattform zu veröffentlichen, wurde in der Debatte von den meisten Rednern abgelehnt. Man wolle keine „Tourismusziele für Lebensschützer“, hieß es, dies sei auch „Wasser auf die Mühlen der Abtreibungsgegner“.

Letztendlich, so die Delegierten des 121. Deutschen Ärztetages, muss der Lösungsweg über den Konflikt um den Paragraf 219 a vom Gesetzgeber vorgegeben werden. Rebecca Beerheide

Fazit

TOP Ic: Werbeverbot um Schwangerschaftsabbrüche

  • Stärkung der neutralen Information, der individuellen Beratung und Hilfen für Frauen
  • Strukturen der qualifizierten Beratungsstellen fördern und ausbauen
  • Verpflichtung an die Beratungsstellen, Informationen über Ärztinnen und Ärzte, die in der Nähe Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, weiterzugeben
  • Keine Streichung des Paragrafen 219 a, aber maßvolle Änderungen, dass Ärztinnen und Ärzte, die über ihre Bereitschaft informieren, gesetzlich zulässige Abbrüche durchzuführen, nicht bestraft werden.

Die Entschließungen zu TOP Ic im Internet: www.aerzteblatt.de/2018top1c30
Das gesamte Beschlussprotokoll im Internet: http://daebl.de/NA53

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