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G-BA-Legitimation: FDP geht auf Konfrontationskurs mit Bundesgesundheitsministerium
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Die FDP im Bundestag hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) im Streit um ein Gutachten zur verfassungsgemäßen Legitimation des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) offiziell um die Informationserteilung nach dem Informationsfreiheitsgesetz gebeten. Das kündigte der Abgeordnete Andrew Ullmann auf Twitter an. Bereits Mitte April hatte sich Ullmann in einer Parlamentarischen Anfrage erkundigt, wann das BMG die seit Dezember 2017 vorliegenden Gutachten veröffentlichen werde. Dabei hatte er sich eine Abfuhr eingehandelt. „Die Prüfung der in den Gutachten behandelten Fragestellungen und weiterführende Entscheidungen vor dem Hintergrund der Ergebnisse dieser Prüfung obliegen der Bundesregierung“, schrieb Thomas Gebhart, parlamentarischer Staatssekretär im BMG. Das Ministerium teilte zusätzlich mit, dass die Gutachter, die die Legitimation des G-BA analysieren sollten, zu verschiedenen Ergebnissen gekommen sind. Weitere Details nannte das BMG nicht. Ullmann forderte im April, dass die Gutachten unverzüglich und vollständig dem Bundestag zur Verfügung gestellt werden. Dem BMG lägen „seit Monaten die Gutachten vor, doch sie werden nicht herausgegeben“, kritisierte jetzt Christine Aschenberg-Dugnus, gesundheitspolitische Sprecherin der FDP, bei doccheck. Das sehe man aus Gründen der Transparenz negativ. „Es kann nicht sein, dass die Informationen zurückgehalten werden“, erklärte sie. Hintergrund der Aufträge für die Gutachten ist ein Beschluss des Bundesverfassungsgerichts von 2015. In den Ausführungen wurde angedeutet, dass der G-BA möglicherweise für einige Beschlüsse verfassungsrechtlich nicht ausreichend legitimiert ist. may/bee
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