BEKANNTGABEN DER HERAUSGEBER: Bundesärztekammer
Beschluss der Bundesärztekammer über die Richtlinie zur Entnahme und Übertragung von menschlichen Keimzellen im Rahmen der assistierten Reproduktion


Bekanntmachungen
Beschluss der Bundesärztekammer
über die Richtlinie zur Entnahme und Übertragung
von menschlichen Keimzellen
im Rahmen der assistierten Reproduktion
Der Vorstand der Bundesärztekammer hat am 06.10.2017 auf Empfehlung des Wissenschaftlichen Beirats die oben genannte Richtlinie, aufgestellt gemäß Transplantationsgesetz von der Bundesärztekammer im Einvernehmen mit dem Paul-Ehrlich-Institut, beschlossen und eine Anpassung an das im Juli 2018 in Kraft tretende Samenspenderregistergesetz am 20.04.2018 beschlossen. Nach Abstimmung mit der zuständigen Fachaufsicht des Bundesministeriums für Gesundheit hat das Paul-Ehrlich-Institut am 11.05.2018 sein Einvernehmen erklärt.
Die Richtlinie
(DOI: 10.3238/arztebl.2018.Rili_assReproduktion_2018)
ist abrufbar auf der Internetseite der Bundesärztekammer
http://www.baek.de/Rili_assReproduktion_2018
Der Vorstand der Bundesärztekammer hat zugleich beschlossen, dass die folgende Richtlinie gegenstandslos ist:
- (Muster-)Richtlinie zur Durchführung der assistierten Reproduktion (Dtsch Arztebl 2006; 103[20]: A 1392–402 und Dtsch Arztebl 2014; 111[13]: A 554)
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