BRIEFE
Notfallversorgung: Aufgabe des Gesetzgebers


736 Portalpraxen müsste es mindestens geben. Das bedeutet bei wenigstens 16-stündiger täglicher Bereitschaft ca. 2 500 erfahrene Allgemeinärzte. Bei der Diskussion um die notwendige Nachbesetzung auf dem Land, der aktuellen Bedarfsplanung in der Allgemeinmedizin in Nordrhein-Westfalen und der Entwicklung in den Ballungsgebieten ist mir natürlich klar, wer in Zukunft Schuld daran ist, dass dieses Ziel nicht in den nächsten Monaten erreichbar sein wird. Aber selbstverständlich können die jetzt ambulant tätigen Kolleginnen und Kollegen den Tag um fünf Stunden verlängern und zukünftig die Nacht dazunehmen. Nur eine Minderheit der Patienten kennt oder missachtet bewusst die Regeln unseres guten Gesundheitssystems. Ohne ihnen zu erklären, an wen sie sich wenden müssen, wenn sie ärztlichen Rat benötigen, funktioniert das nicht. Und das ist Aufgabe des Gesetzgebers!
Dr. med. Eckhard Starke, stellv. Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen, 60486 Frankfurt
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