BRIEFE
Behandlungsfehler: Existenzielle Folgen


Sollte die Forderung der Patientenbeauftragten Ingrid Fischbach umgesetzt werden, dass das „Beweismaß für den Ursachenzusammenhang zwischen Fehler und Gesundheitsschaden auf die überwiegende Wahrscheinlichkeit abgesenkt“ wird, dürfte das zu einem völligen „Auf den Kopf“-Stellen der Haftpflichtbedingungen für die gesamte Ärzteschaft führen.
Steigende Kosten bei den Haftpflichtversicherungen und noch mehr Absicherungsstrategien bei geplanten Eingriffen – dies ist auch mit Kosten verbunden – werden die unmittelbare Folge sein. Bis jetzt muss immer noch die Kausalität (ursächlicher Zusammenhang) zwischen Behandlungsfehler und Schaden bestehen. Ein Gericht kann auch die Beweisumkehr aussprechen, dann muss der behandelnde Arzt, die behandelnde Ärztin beweisen, dass alles richtig gemacht wurde. Allein die Beweisumkehr ist eine Stärkung für den betroffenen Patienten oder die Patientin.
Auch bei schicksalshaften Verläufen können gravierende und existenzielle Folgen entstehen.
Dr. med. Ulrich Schwiersch, 90766 Fürth
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