ArchivDeutsches Ärzteblatt26/2018Datenschutz-Grundverordnung: Warnung vor Abmahnmissbrauch

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Datenschutz-Grundverordnung: Warnung vor Abmahnmissbrauch

Maybaum, Thorsten; EB

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Abmahnwellen wegen der EU-Datenschutz-Grundverordnung soll gesetzlich vorgebeugt werden. Foto: Eisenhans/stock.adobe.com
Abmahnwellen wegen der EU-Datenschutz-Grundverordnung soll gesetzlich vorgebeugt werden. Foto: Eisenhans/stock.adobe.com

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der EU darf in Deutschland nicht überinterpretiert werden. Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und Berufsverbände von Ärzten und Psychotherapeuten haben in einer Resolution Augenmaß angemahnt. Sie unterstützen damit einen Antrag der Bundestagsfraktionen von Union und SPD, der möglichen Abmahnmissbrauch verhindern soll. „Niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten dürfen nicht Opfer von Abmahnwellen und daraus folgenden horrenden Strafzahlungen werden“, erklärte KBV-Vorstand Dr. rer. soc. Thomas Kriedel. Dies gefährde die ambulante Versorgung. Ärztliche Leistungen – etwa aufgrund von Überweisungen – seien keine Auftragsverarbeitung, heißt es in der Resolution. Eine solche Interpretation der DSGVO würde zu überbordender Bürokratie in Praxen führen und könne zu einem Hemmschuh gesetzlich erwünschter Kooperationen werden. Die ärztlichen und psychotherapeutischen Berufsverbände wünschen sich darüber hinaus von der Regierung, dass Projekte zur Digitalisierung in der Medizin durch die DSGVO nicht erschwert oder unmöglich gemacht werden. may/EB

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