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Planbare Operationen: Plädoyer für Selektivverträge bei Krankenhausversorgung


Krankenkassen sollten planbare Operationen besser steuern, indem sie Verträge mit ausgewählten Krankenhäusern abschließen. Versicherte, die sich in spezielle Wahltarife einschreiben könnten, sollten dann bei planbaren Operationen in diesen Krankenhäusern operiert werden. Dafür hat sich der Wissenschaftliche Beirat des Bundesfinanzministeriums im Gutachten „Über- und Fehlversorgung in deutschen Krankenhäusern: Gründe und Reformoptionen“ ausgesprochen. „Damit würde zwar die Freiheit der Therapiewahl eingeschränkt; der Über- und Fehlversorgung an deutschen Krankenhäusern könnte auf diesem Wege aber spürbar entgegengewirkt werden“, heißt es darin. Auf diesem Weg sollen nach Ansicht der Gutachter „die Möglichkeiten der Krankenhäuser eingeschränkt werden, über den medizinischen Bedarf hinaus zu operieren“. Es sei zu erwarten, „dass sich Versicherte dem selektivvertraglichen Versorgungsmanagement in der Erwartung anvertrauen, nicht nur von einer besseren Versorgungsqualität zu profitieren, sondern auch von geringeren Versicherungskosten“. Solche Wahltarife dürften nach Ansicht des Beirats kostengünstiger sein. Darüber hinaus erwartet der Beirat, dass stationäre Einrichtungen, die den Erwartungen nicht entsprechen, unter Druck geraten. „Sie müssten entweder umstrukturieren oder den Betrieb einstellen. Bei den verbleibenden Einrichtungen wären eine stärkere Spezialisierung und eine bessere Ausschöpfung von Größenvorteilen zu erwarten.“ Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) widersprach dem Beirat. „Tatsache ist, dass in immer mehr medizinischen Versorgungsbereichen und in immer mehr Regionen eher Engpässe als Überkapazitäten im Krankenhausbereich existieren“, erklärte DKG-Präsident Gerald Gaß. Die Versorgung über Selektivverträge in den Händen der Krankenkassen würde in keinem Fall besser. fos
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