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Cochlea-Implantat: HNO-Ärzte stellen Weißbuch und Register vor


Jährlich erhalten etwa 4 000 hochgradig schwerhörige, ertaubte Menschen und gehörlos geborene Kinder ein Cochlea-Implantat. Die Deutsche Gesellschaft für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, Kopf- und Hals-Chirurgie (DGHNO KHC) hat nun ein sogenanntes Weißbuch „Cochlea-Implantat-(CI-)Versorgung in Deutschland“ erarbeitet und parallel dazu die erste Fassung eines nationalen CI-Registers vorgestellt. Damit möchte die Fachgesellschaft nach eigenem Bekunden die Qualität der Behandlung sichern und so für Betroffene optimale Behandlungserfolge erzielen.
Das CI ist eine elektronische Innenohrprothese, die Schall in elektrische Impulse umwandelt, durch die der Hörnerv in der Hörschnecke stimuliert wird. So können Sprache und Töne wahrgenommen werden.
Die Fachgesellschaft wies darauf hin, dass die Behandlung mit einem CI ein komplexer, interdisziplinärer Prozess sei: Der Erfolg der Versorgung beruhe neben der operativen Implantation der elektronischen Innenohrprothese auch auf einer Hör-Sprach-Therapie, der audiologisch-technischen Betreuung sowie einer lebenslangen medizinischen Nachsorge. Hierfür würden einheitliche Standards benötigt, um möglichen Risiken entgegenzuwirken.
Die DGHNO KHC hat den Versorgungs- und Behandlungsprozess analysiert und im Weißbuch einheitliche Empfehlungen ausgesprochen. Es ist laut Verband die Grundlage einer künftig geplanten Zertifizierung des Behandlungsprozesses unter Leitung der HNO-Fachgesellschaft. So soll ein national einheitlicher Behandlungsstandards für alle Patienten etabliert werden.
Parallel dazu hat die Fachgesellschaft auch die inhaltliche Struktur eines nationalen wissenschaftlichen Cochlea-Implantat-Registers entwickelt und veröffentlicht. Dieses wird zukünftig durch die HNO-Fachgesellschaft wissenschaftlich begleitet. Ziel sei es, qualitätsrelevante Informationen anonym zu erheben, um somit eine deutschlandweite und umfassende Datenlage zur Versorgungsstruktur und -qualität zu schaffen. hil
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