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... Die EU-Datenschutz-Grundverordnung verpflichtet uns seit dem 25. Mai; von jedem Patienten, bei dem eine Blutentnahme stattfinden soll, eine Genehmigung zur Datenübertragung an das Labor einzufordern. Dies ist wiederum eine unzumutbare zusätzliche Belastung des Praxispersonals. Die Ausführung kann das Arzt-Patienten-Verhältnis belasten („Was lässt der Doktor uns da unterschreiben?“). Und was ist für den Fall, dass eine Blutuntersuchung dringlich indiziert ist, der Patient aber die Unterschrift verweigert? Müssen wir Ärzte dann eine „Rechtsgüterabwägung“ durchführen? – Was seit Jahrzehnten völlig reibungslos funktioniert, soll jetzt europaweit 100-millionenfach bürokratisiert werden. Dabei hätte ein Satz „Die Verordnung gilt nicht für Bereiche, in denen ohnehin ein erhöhter Datenschutz (nichts anderes ist die ärztliche Schweigepflicht) besteht“. ...

Dr. med. Christoph von Zezschwitz, 52431 Herzogenrath-Kohlscheid

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