AKTUELL
Gesundheitsministerium: Bundesinstitut soll keine Arzneimittel für den Suizid ausgeben


Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat sich gegen eine Ausgabe von Medikamenten zum Zweck der Selbsttötung durch staatliche Verwaltungsbehörden gewandt. Es hat das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) in einem Brief aufgefordert, keine tödlichen Dosen an Betäubungsmitteln an Patienten abzugeben. „Nach intensiver Beratung im Bundesministerium für Gesundheit möchten wir Sie hiermit bitten, solche Anträge zu versagen“, schreibt BMG-Staatssekretär Lutz Stroppe an BfArM-Präsident Karl Broich. Es könne nicht Aufgabe des Staates sein, Selbsttötungshandlungen durch die behördliche Erlaubnis zum Erwerb eines Suizidmittels aktiv zu unterstützen. Hintergrund des Briefs ist ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts. Das hatte 2017 entschieden, dass der Staat Patienten in extremen Einzelfällen den Zugang zu Betäubungsmitteln nicht verwehren darf, die eine würdige und schmerzlose Selbsttötung ermöglichen. Voraussetzung für eine solche Notlage sei, dass eine andere zumutbare Möglichkeit zur Verwirklichung des Sterbewunsches nicht zur Verfügung stehe. Seitdem sind beim BfArM 108 Anträge auf Erlaubnis zum Erwerb eines Betäubungsmittels zur Selbsttötung gestellt worden. Ein von dem früheren Bundesverfassungsrichter Udo di Fabio erstelltes Auftragsgutachten für das dem BMG nachgeordnete BfArM kam Anfang des Jahres zu dem Schluss, das Urteil sei verfassungsrechtlich nicht haltbar. In dem Schreiben des BMG betont Stroppe weiter, die Vergabe von Suizidmitteln sei nicht mit dem Zweck des Betäubungsmittelgesetzes in Einklang zu bringen. Eine staatliche Abgabe sei zudem nicht mit den gesellschaftlichen Grundwerten und dem vom Bundestag beschlossenen Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Suizidhilfe zu vereinbaren. kna
Kommentare
Die Kommentarfunktion steht zur Zeit nicht zur Verfügung.