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Bundestag: Ausbildungsverordnung für Pflegberufe beschlossen


Der Bundestag hat nach langem Streit die „Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe“ verabschiedet. Die Verordnung regelt Einzelheiten zur Ausbildungsstruktur, Mindestanforderungen, Ausbildungsinhalte, Prüfungen und Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse. Zudem trifft sie Regelungen für eine akademische Pflegeausbildung. Die Ausbildungswege sollen unterschiedslos über einen gemeinsamen Ausbildungsfonds finanziert werden. Einzahlen sollen Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Versicherer und Bundesländer. Das derzeit teilweise noch erhobene Schulgeld wird abgeschafft. Die neuen Regeln sollen ab 2020 greifen. Die Verordnung muss noch vom Bundesrat gebilligt werden. Danach müssen die Vorgaben zunächst von einer Fachkommission, dann von den Ländern und schließlich von den Pflegeschulen in Rahmenpläne und Curricula umgewandelt werden. Mit der Verordnung ist der Weg frei für die neue gemeinsame Ausbildung von Alten-, Kranken- und Kinderkrankenpflegern. kna