

Eine Reihe von Maßnahmen für eine „bedarfsgerechte Steuerung der Gesundheitsversorgung“ schlägt der Sachverständigenrat (SVR) zur Entwicklung im Gesundheitswesen in seinem jüngsten Gutachten vor. Das Anfang Juli in Berlin an das Bundesgesundheitsministerium übergebene, mit 784 Seiten sehr umfangreiche Werk benennt die von den Wissenschaftlern ausgemachten Schwachstellen des Systems.
Zur Erinnerung: Die Vorschläge sind der Versuch einer zusätzlichen Optimierung eines Systems, das zu den besten der Welt zählt. Das haben viele Beteiligte immer wieder bestätigt. Die SVR-Vorschläge sind Maßnahmen zur Optimierung. Und es gibt – das ist aus den Vorschlägen ersichtlich – einiges, was Patienten und Ärzten dezidiert weiterhelfen kann.
Das Deutsche Ärzteblatt wird ab dieser Ausgabe die großen Themen des Gutachtens vorstellen (siehe Beiträge ab Seite 1367). Ob stationäre Behandlung oder Notfallaufnahme, ärztliche Niederlassung oder MVZ: Die SVR-Experten unterbreiten konkrete Vorstellungen, wie die aktuellen Probleme in Station und Niederlassung, in Forschung und Lehre, in der Stadt und auf dem Land angegangen werden können.
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU), der in dieser Ausgabe in einem großen Interview seine Einschätzungen zur Sachlage äußert (siehe ab Seite 1362), scheint vielem, was die Sachverständigen vorschlagen, überhaupt nicht abgeneigt. Das Gutachten eignet sich in einigen Punkten durchaus als Vorlage für den Gesetzgeber.
Zu erwarten war aber auch, dass das, was die SVR-Experten vorschlagen, von den Betroffenen, egal ob Heilberufe, Patientenlobbyisten oder den Krankenkassen, schon im Ansatz durch obligatorische Bedenken zerredet und zerrieben wird.
Schon deshalb war es eine kluge Entscheidung des Sachverständigenrates, die eigenen Vorstellungen am 26. September in Berlin auf einem Symposium zu erläutern, später sogar auf Länderebene in vier Regionalkonferenzen darzustellen.
Das Bundesgesundheitsministerium will in den kommenden Wochen die gemäß Koalitionsvertrag ersonnenen, in Gesetzesvorschlägen formulierten Maßnahmen der gespannten Fachöffentlichkeit präsentieren. Und Jens Spahn wiederholt es immer wieder: Er will – schnelle – Ergebnisse. Ansonsten werde das Ministerium, so die implizit angekündigte Folge, selbst handeln.
Vor diesem Hintergrund kommt dem Minister das SVR-Gutachten gerade recht. Beispiel Notfallaufnahmen: Hier schlägt der SVR eine probate Triagelösung als sektorenübergreifende Lösung vor. Erstaunlich dabei: Der Streit zwischen Krankenhäusern und Niedergelassenen Ärzten flammt erneut auf. Dabei waren die Lösungen vorab weitgehend diskutiert, der SVR hat in seinen Vorschlägen den Sachstand übernommen, einschließlich der Zahlung einer Gebühr als letzte Möglichkeit, die Überlastung in den Notfallaufnahmen zu stoppen.
Vielleicht sollten sich die Lobbyisten und Politiker, die jetzt wieder einmal lauthals streiten, die gestaffelten Vorschläge des SVR zum Thema noch einmal zu Gemüte führen. Klar ist, es bedarf einer Lösung, die Notfallaufnahmen und Rettungsdienste zu sichern und zu entlasten. Was den Stand der öffentlichen Debatte angeht, so war man hier schon mal weiter.
Egbert Maibach-Nagel
Chefredakteur
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